zu deiner letzten frage, auf die gefahr dass noch ein detail fehlt, insbesondere bei personalfragen gibt es immer mehr als zwei seiten der medaille

also: am anfang steht immer eignung, leistung und befähigung
alle die lang genug dabei sind wissen, wie das ausgelegt wird/ werden kann
das andere ist, wenn ein kollege förderlich für diesen posten in frage kommt, dann wäre eine besoldungsgleiche umsetzung auch zu hinterfragen, von der jeweiligen personalbearbeitenden stelle
und: linienvorgesetzter ist nicht dienstherr
der dienstherr hält sich wie erwähnt an eignung, leistung und befähigung
der linienvorgesetzte wird für die bewerber aufgefordert eine bewertung zu erstellen, der muss also papier schwarz machen und erklären ob bewerber A oder B oder C etc das anforderungsprofil erfüllt oder eben nicht
pauschal ausschließen geht also nicht, jeder bekommt eine antwort auf seine bewerbung

kurzum, da gibt es noch einige fallstricke, das ganze personalgeschäft ist "speziell"
jeder der mal ne konkurrentenklage am hals hatte, weiß dass das keiner gebrauchen kann