Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ablauf Eingruppierung / Niedergruppierung - Zahlung rückwirkend
Wabi Sabi:
--- Zitat von: Michael Müller am 29.07.2025 18:27 ---Hallo zusammen,
... Mir geht es hier darum, ob bei positiver Feststellung einer falschen Eingruppierung zu meinen Gunsten das bisherige gezahlte Gehalt dann rückwirkend erstattet wird? ...
--- End quote ---
Maximal 6 Monate rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung, § 37 Abs. 1 TV-L:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
MoinMoin:
Sofern es tatsächlich ein Eingruppierungsirrtum ist:
Also fordere noch diesen Monat das Entgelt ein, dann bekommst du wegen §37 6 Monate rückwirkend.
Wenn du es erst nächsten Monat machst, verlierst du 1 Monat.
Deine Stufenlaufzeiten bleiben identisch, da du ja von Anfang an in der 9b warst (nur zu wenig Geld bekommen hast)
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