Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Jahressonderzahlung - ja/nein?

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Britta2:
Arbeitsvertrag per 1. August 2025 abgeschlossen.
Neuer Arbeitgeber informiert schriftlich "wir entlohnen nach TVÖD SUE".
Im Vertrag selbst steht dazu keinerlei Erwähnung, jedoch wird mündlich mitgeteilt "Jahressonderzahlung in 2025 wird es nicht geben, die wird nur ausbezahlt bei lückenloser Betriebszugehörigkeit 1.1.-31.12.d.J."
Ich finde es eigenartig ... Sollte hier nicht zumindest anteilig auch für 2025 ein Betrag Jahressonderzahlung erworben werden bei Fortdauer des Arbeitsvertrags bis weit in 2026 hinein (vorerst Befristung bis 31. Juli 2026)?

Maggus:
Kommt auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an.
Die Kirchen sind nicht tarifgebunden sondern lehnen sich i.d.R. nur an einen Tarifvertrag an.

Wird im Arbeitsvertrag auf einzelne §§ des TVöD verwiesen, oder auf den gesamten Tarifvertrag?
Mit "wir entlohnen nach TVöD SUE" kann ja auch das Monatsentgelt ohne Jahressonderzahlung gemeint sein.

Johann:
Kommt drauf an, wie genau der Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. Liest sich jetzt erstmal so, als wäre das einzige was aus dem TVöD SuE übernommen wurde, die Entgelttabelle und ggf. die Entgeltordnung war.
Alle anderen Aspekte müssten im Arbeitsvertrag dann definiert worden sein. Im TVöD würden 5/12 der Jahressonderzahlung zustehen, sofern der Arbeitnehmer am 01.12. im Arbeitsverhältnis steht. Wie das bei dem neuen Arbeitgeber im Detail geregelt ist, ist für uns hier aber nicht ersichtlich.

Zeigt jedenfalls, dass das Gras anderswo nicht immer grüner ist.

Britta2:
Ich hatte es fast geahnt. Darum haben die sich schweigend gedrückt als ich deren "hausinternen Tarifvertrag" lesen wollte. Ich habe lediglich eine Email der Personalchefin auf eine meiner Anfragen (copy + paste:) "Wir vergüten nach TVöD- Sozial- und Erziehungsdienst".

MoinMoin:
Scheinbar hast du einen Arbeitsvertrag bekommen, der nicht deinen Wünschen entspricht und du hast ihn unterschrieben ohne seinen Inhalt gelesen oder verstanden zu haben.
Ärgerlich ist so was.
Und eine Frechheit, wenn der AG nicht mal den gesamten AV zur Verfügung stellt.
(ok meiner hat im AV auch nur auf den gesamten TV verwiesen und nicht zur Verfügung gestellt, aber der ist ja zum Glück öffentlich einsehbar)

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