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PKV bei Ende des Beamtenverhältnisses oder Umzug ins Ausland
Radfahrender:
Finde das Thema interessant und hänge mich daher mal dran. Könnte ich nach einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auch einfach mit meinem 50%-Tarif in der PKV bleiben und den Rest dann selbst tragen (Beihilfe fiele ja weg) oder könnte bzw. müsste ich auf 100 Prozent versichern? Ginge dies zu gleichen Konditionen wie bei den 50 Prozent und gälte das auch falls damals die Öffnungsaktion zum Tragen kam?
MoinMoin:
Zum einen hängt das sicherlich davon ab, ob du danach SV Pflichtiger AN bist oder nur Privatperson.
Zum Anderem hängt das davon ab, ob dein PKV Vertrag es zulässt, dass du als Privatperson und nicht als Beamter in deinem Tarif bleiben kannst und wie da der Tarifwechsel organisiert ist.
Und zum dritten gab(gibt) es PKV Tarife mit einem Selbstbehalt von mehreren Tausend Euronen.
Also einfach mal unverbindlich bei deiner PKV Frage, eine allgemein Gültige Antwort gibt es da mutmasslich nicht.
und zu Guter letzt, dir ist Bewusst, dass man schnell eine chronische Erkrankung haben kann? die monatlich 500-1500€ allein für die Medikamente kostet! in sofern ist ein 50% Selbstzahler Tarif eine Wette auf sein Gesundheitsglück.
Bei der Volkskrankheit Diabetes müsstest du so mit Rund 2000-2500€ Eigenanteil pro Jahr rechnen.
clarion:
Es gibt Rheumamedikamente, da kostet eine Spritze um 800 Euro und man braucht sie alle 14 Tage. Und man kann Diabetes und Rheuma gleichzeitig haben. Desgleichen sind auch Krebstherapien sehr teuer, ein Tag auf der Intensivstation sowieso. Diese Wette kann direkt in die Insolvenz gehen.
Ich meine mich aber zu erinnern, dass mein Vertrag mit der Debeka an das Beamtenverhältnis gekoppelt ist.
Umlauf:
--- Zitat von: Radfahrender am 16.08.2025 15:58 ---Finde das Thema interessant und hänge mich daher mal dran. Könnte ich nach einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auch einfach mit meinem 50%-Tarif in der PKV bleiben und den Rest dann selbst tragen (Beihilfe fiele ja weg) oder könnte bzw. müsste ich auf 100 Prozent versichern? Ginge dies zu gleichen Konditionen wie bei den 50 Prozent und gälte das auch falls damals die Öffnungsaktion zum Tragen kam?
--- End quote ---
Ich weiß nicht, wie sich die 1. Variante mit der Versicherungspflicht verträgt. Wenn die PKV es spitzbekommt, dass die 50% Beihilfe nicht existieren, könnten unangenehme Fragen kommen. Ich kenne es so, dass dann einmal ein Jahresbeitrag für den fehlenden Versicherungsschutz fällig werden.
Zur Überleitung auf 100%: Da sollte was in den Versicherungsbedingungen stehen. Meist kann man solche Änderungen, die auf äußere Umstände beruhen, innerhalb von 3 Monaten ohne Gesundheitsprüfung machen. Danach nicht mehr.
AltStrG:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.08.2025 07:37 ---Zum einen hängt das sicherlich davon ab, ob du danach SV Pflichtiger AN bist oder nur Privatperson.
Zum Anderem hängt das davon ab, ob dein PKV Vertrag es zulässt, dass du als Privatperson und nicht als Beamter in deinem Tarif bleiben kannst und wie da der Tarifwechsel organisiert ist.
Und zum dritten gab(gibt) es PKV Tarife mit einem Selbstbehalt von mehreren Tausend Euronen.
Also einfach mal unverbindlich bei deiner PKV Frage, eine allgemein Gültige Antwort gibt es da mutmasslich nicht.
und zu Guter letzt, dir ist Bewusst, dass man schnell eine chronische Erkrankung haben kann? die monatlich 500-1500€ allein für die Medikamente kostet! in sofern ist ein 50% Selbstzahler Tarif eine Wette auf sein Gesundheitsglück.
Bei der Volkskrankheit Diabetes müsstest du so mit Rund 2000-2500€ Eigenanteil pro Jahr rechnen.
--- End quote ---
Das ist noch harmlos. Mein Zimmernachbar und Kollege bekommt ein Medikament, das kostet 28.000 Euro pro Dosis und hilft SO gut, dass er wieder arbeiten kann.
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