Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Beginn der VBL-Klassik-Zahlung zwingend mit Beginn der vorgezogenen Altersrente?
heinzw:
Hallo,
ich bin am 1.1.2023 in die vorgezogene Altersrente gegangen. Nachdem ich gelesen hatte, dass die Zahlungen der VBL auch mit Abschlag erfolgen, und ich keine weitere Informationen finden konnte, habe ich mich entschieden, die VBL erst zu meinem regulären Rentenbeginn Anfang nächsten Jahres zu beantragen.
Nun musste ich in einem Telefonat mit der VBL erfahren, dass die Versicherung zwingend mit dem realen Rentenbeginn startet. Ist das richtig?
Ich hätte dadurch neben dem Abschlagsverlust auf Dauer auch noch den von mindestens 10 Monaten, da diese nur 2 Jahre rückwirkend gezahlt wird.
Vielen Dank für eine Antwort.
cyrix42:
Jep, ist alles korrekt. Ist dumm gelaufen; man hätte aber natürlich auch vorher Beratung suchen (und erhalten) können.
Rowhin:
§33 der VBL Satzung:
--- Zitat ---Versicherungsfall und Rentenbeginn
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.
--- End quote ---
Stimmt also soweit. Die Info die du vorher gesehen hattest bezog sich wahrscheinlich auf die frühere Auszahlung der VBL mit Abschlägen.
heinzw:
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ist wirklich dumm gelaufen.
mfg
Drachen77:
Nach § 33 VBL Satzung tritt der Versicherungsfall zum ersten eines Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.
Das heißt im Umkehrschluss: wenn an dem ersten einen Monats Anspruch auf eine Altersrente als Teilrente besteht, so tritt der Versicherungsfall nicht ein, weil erstmals keine Vollrente als Altersrente geleistet wird.
https://rentenbescheid24.de/vorsicht-falle-teilrente-wegen-alters-und-vbl-rente/
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