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Eingruppierung TV-L

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MoinMoin:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 03.08.2025 17:24 ---Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG bildet sich über die EG lediglich eine Rechtsmeinung. Gleiches kannst du auch machen, indem du deine Tätigkeit mit Hilfe der Entgeltordnung anhand ihrer Tätigkeitsmerkmale abgleicht.

Deine Eingruppierung ändert sich, sofern du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst.

Dass "die Einstufung generell zwischen EG 10 und EG 12 erfolge", ist eine seltsame Aussage.

Ohne (einschlägige) Berufserfahrung besteht lediglich Anspruch auf Stufe 1.

--- End quote ---
und ohne andere Zeiten ausserhalb einer Ausbildung die man als förderlich ansehen kann, kann man auch nicht mehr als diese Stufe gewähren.

ike:
Wenn der Master-Abschluss demnächst eh ansteht, nimm die aktuelle Stelle als eine Art Praktikum mit und bewerbe Dich zügig auf eine Stelle ab E12/E13, die dann Deinen Fähigkeiten entspricht, möglichst außerhalb der aktuellen Behörde. Dann wechselst Du halt zum Ende der Probezeit o.ä..

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