@xap
Die Antwort ist korrekt, wenn man die Rahmenbedingungen richtig positioniert:
- Jede Person, die als potentieller Laufbahnabsolvent oder Seiteneinsteiger in den hD möchte, hat (aktuell) diese formelle Bildungsvoraussetzung zu nehmen.
- Für bereits verbeamtete Personen gibt es darüber hinaus gehende Möglichkeiten, welche sich auf Ebene Kommune, Land oder Bund unterscheiden können.
Richtig. Das aber hätte Organisator bereits herausstellen können. Seine Antwort hatte dennoch keinerlei Kontext zur Frage. Denn diese zielte eben nicht auf die Bildungsvoraussetzungen ab.
Wie du schon richtig erwähnt hast, ist der Master für Beamte keine zwingende Bildungsvoraussetzung, genauso wenig wie ein Studienabschluss / Vorbereitungsdienst eine für den Zugang zum gD. Es gibt sowohl im Rahmen eines Laufbahnwechsels die Möglichkeit ohne Bildungsvoraussetzungen den Wechsel zu vollziehen, als auch für externe Personen die Möglichkeit der Verbeamtung ohne entsprechende Bildungsvoraussetzung. Dies gilt mindestens für den Bund und wird im gD auch praktiziert. Die Not ist groß und man nimmt, was man bekommen kann.
Aber das geht alles am Thema vorbei. Ich wollte letztlich nur auf die unpräzise Antwort von Organisator hinweisen.
§ 17 Abs. 5 BBG:
"Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
1.als Bildungsvoraussetzung
a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder (...=)"
Präziser als ein Gesetzestext kann ich leider nicht werden. Und weiterhin schrieb ich auch nicht, dass diese Bildungsvoraussetzung zwingend ist, sondern den Grundsatz darstellt.
Beim Einstieg in die öD im hD sind mir dabei aber auch keine Ausnahmen bekannt.