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Lohnsteuer Berücksichtigung § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

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Admin:
Bisher war die Berücksichtigung der dem Arbeitgeber mitgeteilten Beiträge des Arbeitnehmers für eine private Basiskranken- bzw. Pflege-Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG in der Lohnsteuerberechnung nur über https://rechner24.info/lohnsteuer/ möglich.
Diese Funktion ist auf vielfachen Wunsch nun auch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ integriert.

Die Auswahl erfolgt über die ausführliche Ansicht, z.B. auf
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024

In der Kurzauswahl (blaues Fenster rechts) ist diese Funktion nicht enthalten, allerdings wird der zuvor eingegebene Betrag in einem Cookie gespeichert und ab dann auch über die Kurzauswahl berücksichtigt.

Hinweis: es ist hier nicht der gesamte Beitrag zur PKV einzutragen, sondern nur der Basisbeitrag. Diesen teilt einem die Versicherung in der Regel jährlich mit. Man findet ihn auch als Jahressumme auf der Lohnsteuerkarte. Im Online-Rechner bitte nur den Monatsbetrag eintragen!

ativelook:
Kann ich den Basisbeitrag auch nachträglich ändern?

Admin:

--- Zitat von: ativelook am 11.08.2025 04:40 ---Kann ich den Basisbeitrag auch nachträglich ändern?

--- End quote ---

klar! Immer über das ausführliche Formular über den Link "Rechner" (nicht über das Kurzformular rechts)

roazen:
Einige private Krankenversicherer, wie die Allianz, haben sich verpflichtet, die Kosten für die PrEP im Rahmen einer Vereinbarung mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.V. zu erstatten . Andere Gesellschaften, wie die Concordia und die Continentale, lehnen die Kostenübernahme ab oder betrachten die Einnahme der PrEP als Risikofaktor, der zu einer Ablehnung der Versicherung führen kann .

Egge2206:

--- Zitat von: roazen am 17.08.2025 16:17 ---Einige private Krankenversicherer, wie die Allianz, haben sich verpflichtet, die Kosten für die PrEP im Rahmen einer Vereinbarung mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.V. zu erstatten . Andere Gesellschaften, wie die Concordia und die Continentale, lehnen die Kostenübernahme ab oder betrachten die Einnahme der PrEP als Risikofaktor, der zu einer Ablehnung der Versicherung führen kann .

--- End quote ---

Und was hat das alles mit dem hier zu tun?

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