Bisher war die Berücksichtigung der dem Arbeitgeber mitgeteilten Beiträge des Arbeitnehmers für eine private Basiskranken- bzw. Pflege-Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG in der Lohnsteuerberechnung nur über
https://rechner24.info/lohnsteuer/ möglich.
Diese Funktion ist auf vielfachen Wunsch nun auch auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ integriert.
Die Auswahl erfolgt über die ausführliche Ansicht, z.B. auf
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024In der Kurzauswahl (blaues Fenster rechts) ist diese Funktion nicht enthalten, allerdings wird der zuvor eingegebene Betrag in einem Cookie gespeichert und ab dann auch über die Kurzauswahl berücksichtigt.
Hinweis: es ist hier nicht der gesamte Beitrag zur PKV einzutragen, sondern nur der Basisbeitrag. Diesen teilt einem die Versicherung in der Regel jährlich mit. Man findet ihn auch als Jahressumme auf der Lohnsteuerkarte. Im Online-Rechner bitte nur den Monatsbetrag eintragen!