Autor Thema: Nebentätigkeit im europäischen Ausland  (Read 851 times)

Katzentier

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Nebentätigkeit im europäischen Ausland
« am: 04.08.2025 15:33 »
Guten Tag,

seit längerem denke ich darüber nach, eine zweite Stelle in Deutschland und dann im öffentlichen Dienst anzunehmen.
Momentan wohne ich grenznah und arbeite 5-10 Wochenstunden berufsfremd im Wohnstaat. Ausbildung und Studium erfolgten in Deutschland, dort auch viele Jahre Berufserfahrung.
Wenn ich nun zusätzlich zu meinen 10 Stunden (Bürotätigkeit und leichte Kurierfahrten) 20 Stunden als Angestellter in öffentlichen Dienst oder Kirchendienst annehme, würde das möglich sein, oder spricht da was dagegen? A1 Formular würde ich natürlich beim Wohnstaat besorgen, SV-Beiträge sind im Wohnstaat zu bezahlen, das weiss ich. Aber könnte der deutsche Arbeitgeber verlangen, dass ich die 10 Stunden im Ausland aufgebe, weil er dadurch unangemessen benachteiligt wird?

Umlauf

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Antw:Nebentätigkeit im europäischen Ausland
« Antwort #1 am: 04.08.2025 18:24 »
Kommt ganz darauf an, ob sich die andere Tätigkeit mit der im öD beißt.

Meist stellt es kein Problem dar, zumal Nebentätigkeiten nur anzeigepflichtig sind.

Katzentier

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Antw:Nebentätigkeit im europäischen Ausland
« Antwort #2 am: 04.08.2025 19:42 »
Nein, eine Aushilfstaetigkeit im kaufmännischen Bereich, Bürotätigkeiten, beissen sich bestimmt nicht mit dem öD. Mich beschäftigt auch die Frage, ob es grundsätzlich verboten werden kann, wenn dann die SV-Beiträge an den Wohnstaat gezahlt werden müssen.

aronzo

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Antw:Nebentätigkeit im europäischen Ausland
« Antwort #3 am: 04.08.2025 21:33 »
Das sollte kein Problem sein und steht nicht zur Disposition des ArbG, wir haben ja Freizügigkeit. Könnte bei der Bewerbung gegebenenfalls etwas abschreckend wirken. Ein ehemaliger Kollege ist zu seiner Freundin in die Schweiz gezogen und hat bei der Stadtverwaltung in Konstanz angefangen. ::)

clarion

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Antw:Nebentätigkeit im europäischen Ausland
« Antwort #4 am: 05.08.2025 20:55 »
Hallo,

in der Verwaltung komplizierte Arbeitnehmer mit der Notwendigkeit von Extrawürsten könnten abschreckend wirken. Es gibt aber keinen grundsätzlichen Hinderungsgrund. Es sei denn, die Nebentätigkeit ist mit der Haupttätigkeit nicht vereinbar, z.B. wegen Konkurrenz oder Interessenkonflikt. Aber das gilt für Nebentätigkeiten generell.