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VBL, was passiert, wenn man sich aus dem ÖD wegbewirbt?

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DudeHH:
Moin,

ich bin relativ neu im ÖD und mache erste Erfahrungen.

Ich frage mich gerade, was eigentlich mit den zwangsweise abgezogenen Beiträgen passiert, wenn man nach 2 Jahren wieder woanders arbeitet.

Mir wurde neulich erklärt, das man 5 Jahre einzahlen muss, um da etwas rauszubekommen.

Sind die Beiträge also dann verloren?


Und angenommen, man würde verbeamtet. Läuft das selbe System dann weiter?

Rowhin:

--- Zitat von: DudeHH am 05.08.2025 10:21 ---Moin,

ich bin relativ neu im ÖD und mache erste Erfahrungen.
--- End quote ---

Viel Erfolg und viel Freude, hoffentlich! :)


--- Zitat von: DudeHH am 05.08.2025 10:21 ---Ich frage mich gerade, was eigentlich mit den zwangsweise abgezogenen Beiträgen passiert, wenn man nach 2 Jahren wieder woanders arbeitet.

Mir wurde neulich erklärt, das man 5 Jahre einzahlen muss, um da etwas rauszubekommen.
--- End quote ---

Korrekt, das sind die 60 Monate Wartezeit.


--- Zitat von: DudeHH am 05.08.2025 10:21 ---Sind die Beiträge also dann verloren?
--- End quote ---

Nein, du kannst dir die Beiträge erstatten lassen - allerdings nur deine, nicht die des AG. Siehe: https://www.vbl.de/de/beitrags-erstattung



--- Zitat von: DudeHH am 05.08.2025 10:21 ---Und angenommen, man würde verbeamtet. Läuft das selbe System dann weiter?
--- End quote ---

Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung

Kurzantwort: nein.

Johann:
Seit 2018 beträgt die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist bei Betriebsrenten in ununterbrochenem Arbeitsverhältnis 36 Monate. Demnach erwirbst du bereits nach 36 Monaten ununterbrochener Anstellung als Angestellter einen unverfallbaren Anspruch auf VBL-Rente und kannst dir deine gezahlten Beiträge ab da nicht mehr auszahlen lassen.
Solltest du aber nach 2,5 Jahren ausscheiden, dir die gezahlten Beiträge nicht auszahlen lassen und später nochmal bei einem VBL-Arbeitgeber nochmal 2,5 Jahre arbeiten, hast du die 5 Jahre Wartezeit der VBL erfüllt und hast dann auch Anspruch auf Betriebsrente.

Wenn du vor den 36 Monaten ausscheidest, kannst du dir die von dir gezahlten Beiträge erstatten lassen. Das sind dann rund 1,8% deines bisher erworbenen Bruttoentgelts.

Tiffy:

--- Zitat von: Rowhin am 05.08.2025 10:31 ---
Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung

--- End quote ---
War das ein Link, den Du Dir vor längerer Zeit mal gespeichert hattest, oder hat die hiesige Verwendung jetzt Staub aufgewirbelt?


--- Zitat von: VBL ---Die von Ihnen aufgerufene Seite wurde leider nicht gefunden.

Mögliche Ursachen:

    Die aufgerufene Seite ist nicht mehr verfügbar.
    Sie haben sich bei der Eingabe der Internetadresse vertippt.
--- End quote ---

Rowhin:

--- Zitat von: Tiffy am 05.08.2025 13:31 ---
--- Zitat von: Rowhin am 05.08.2025 10:31 ---
Siehe dazu: https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung

--- End quote ---
War das ein Link, den Du Dir vor längerer Zeit mal gespeichert hattest, oder hat die hiesige Verwendung jetzt Staub aufgewirbelt?


--- Zitat von: VBL ---Die von Ihnen aufgerufene Seite wurde leider nicht gefunden.

Mögliche Ursachen:

    Die aufgerufene Seite ist nicht mehr verfügbar.
    Sie haben sich bei der Eingabe der Internetadresse vertippt.
--- End quote ---

--- End quote ---

Danke für den Hinweis, und nein - ich habe anscheinend instinktiv den Punkt am Ende des Links beim Einfügen entfernt, der gehört aber wohl dahin  :D Daher hier nochmals korrekt - oben kann ich leider nicht mehr editieren:

https://www.vbl.de/de/-/3-fragen-3-antworten.-von-der-tarifbesch%C3%A4ftigung-in-die-verbeamtung.

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