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Eingruppierung / Höhergruppierung

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Timo Sa:
Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?

Liebe Grüße
Timo

ich1974:
Vielleicht wurde der Vorgänger übergeleitet bzw. hatte einen Bestandsschutz evtl hat er die Funktion auch ohne Lehrgang ausgeübt. Wenn Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragen mit einer Höhergruppierung angeboten wird, was hält die davon ab diesen Lehrgang auf kosten deines AG zu besuchen?

KlammeKassen:

--- Zitat von: Timo Sa am 05.08.2025 11:56 ---Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?

Liebe Grüße
Timo

--- End quote ---

Vielleicht war die Stellenbeschreibung / die übertragenen Aufgaben auch geringfügig anders.

Oder er hatte eine Qualifikation, die zu EG9b berechtigt, die dir fehlt (dann eine EG geringer).

Oder er wurde damals versehentlich falsch eingruppiert und bei dir hat man dies nun korrigiert.

Es kommt immer darauf an, was in deiner Stellenbeschreibung steht und welche Tätigkeiten dir wirksam (!) von dazu berechtigten Personen übertragen wurden

FearOfTheDuck:
Wo findest du deine Tätigkeit in der Entgeltordnung abgebildet?

SozPädBW:
Unsere Abwassermeister in der Kommune in BW sind auch nach E9a eingruppiert.

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