Autor Thema: Eingruppierung / Höhergruppierung  (Read 6526 times)

Timo Sa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Eingruppierung / Höhergruppierung
« am: 05.08.2025 11:56 »
Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?

Liebe Grüße
Timo

ich1974

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 168
Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 05.08.2025 13:26 »
Vielleicht wurde der Vorgänger übergeleitet bzw. hatte einen Bestandsschutz evtl hat er die Funktion auch ohne Lehrgang ausgeübt. Wenn Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragen mit einer Höhergruppierung angeboten wird, was hält die davon ab diesen Lehrgang auf kosten deines AG zu besuchen?

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,497
Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 05.08.2025 14:40 »
Moin :),
ich habe eine frage und vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin als Abwassermeister einer Kommune angestellt und bekomme 9a. Allerdings bekam mein Vorgänger 9b.
Nun soll ich einen Lehrgang zum Gewässerschutzbeauftragten machen, den mein Vorgänger ebenfalls nicht hatte.
Weiß jemand in welchem Bereich man eingruppiert werden kann, bzw. auf welche Gruppierung ich in einem Höhergruppierungsantrag pokern könnte?

Liebe Grüße
Timo

Vielleicht war die Stellenbeschreibung / die übertragenen Aufgaben auch geringfügig anders.

Oder er hatte eine Qualifikation, die zu EG9b berechtigt, die dir fehlt (dann eine EG geringer).

Oder er wurde damals versehentlich falsch eingruppiert und bei dir hat man dies nun korrigiert.

Es kommt immer darauf an, was in deiner Stellenbeschreibung steht und welche Tätigkeiten dir wirksam (!) von dazu berechtigten Personen übertragen wurden

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,532
Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 05.08.2025 15:07 »
Wo findest du deine Tätigkeit in der Entgeltordnung abgebildet?

SozPädBW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 05.08.2025 23:01 »
Unsere Abwassermeister in der Kommune in BW sind auch nach E9a eingruppiert.

Der Geograph

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 06.08.2025 06:23 »
Unsere Abwassermeister sind ebenfalls in 9a eingruppiert- passt also alles bei dir wie es ist …

LuisaClarks

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Eingruppierung
« Antwort #6 am: 12.08.2025 09:56 »
Hallo liebe Community,
hab hier ein Vorstellungsgespräch.
Wie könnte diese Stelle eingruppiert sein:

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 406
Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 12.08.2025 10:03 »
EG 6 - 9a vielleicht, je nach Zeitanteilen

LuisaClarks

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 12.08.2025 10:15 »
Welche Stufe? Wäre auf jedenfall ne Verbesserung, hab jetzt 5-1

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 806
Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 12.08.2025 10:22 »
Welche Stufe? Wäre auf jedenfall ne Verbesserung, hab jetzt 5-1

Die Stufe kommt auf deine Berufserfahrung an. Keine Berufserfahrung: Stufe 1, Ein Jahr Berufserfahrung: Stufe 2, etc.

LuisaClarks

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 12.08.2025 10:25 »
Hab Lehre bürokauffrau und Abi, trotzdem mit 5-1  eingestuft

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,764
Antw:Eingruppierung
« Antwort #11 am: 12.08.2025 10:26 »
Hab Lehre bürokauffrau und Abi, trotzdem mit 5-1  eingestuft

ist tarifkonform, da keine Berufserfahrung vorliegt.

LuisaClarks

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Eingruppierung
« Antwort #12 am: 12.08.2025 10:35 »
Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,764
Antw:Eingruppierung
« Antwort #13 am: 12.08.2025 10:38 »
Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren

Eigentlich nicht, der TVöD gilt für alle gleich. Auch was die berücksichtigungsfähigen Zeiten angeht.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 785
Antw:Eingruppierung
« Antwort #14 am: 12.08.2025 10:40 »
Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren

Nein, dank der Tarifautomatik ist die Eingruppierung klar geregelt.
Unterschiedlich ist lediglich die Rechtsauffassung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Letztlich kann jedoch nur das Arbeitsgericht verbindlich feststellen, welche Rechtsauffassung zutrifft.