Hallo zusammen,
ich habe eine Einstellungszusage für eine IT-Projektleiterstelle im kommunalen Rahmen in Hessen und werde in E11 Stufe 3 eingestuft.
Ich selbst halte Stufe 4 für gerechtfertigt, da ich 5 J 8 M relevante Berufserfahrung auch im regulierten Umfeld habe und ich dies angemessen finde.
Da es keine zeitliche Einstufung (Stufe 4 ab 6 Jahren Arbeitserfahrung) gibt, möchte ich jetzt mit TVöD-V (VKA), Lesefassung Stand 01.10.2024 (VKA) – § 16 „Stufen der Entgelttabelle“ inkl. Passus zu förderlichen Zeiten bei Neueinstellung argumentieren:
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindes-
tens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.3Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-
darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-
fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-
keit förderlich ist.
Was haltet ihr von dem Vorgehen? Ist dies angemessen?
Gruß Elsa