Autor Thema: Eingruppierung / Höhergruppierung  (Read 6026 times)

UNameIT

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #15 am: 12.08.2025 11:05 »
Oh okay Dankeschön für die Info. Ist ja total verschieden wie alle eingruppieren

Ausbildung zählt einfach nicht als Berufserfahrung.

LuisaClarks

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #16 am: 12.08.2025 11:21 »
Ja leider. Bin gespannt obs klappt, hoff auf 7-3

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #17 am: 12.08.2025 11:23 »
Ja leider. Bin gespannt obs klappt, hoff auf 7-3

Das kommt darauf an ob du Berufserfahrung hast, die der AG als förderlich anerkennt.

LuisaClarks

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #18 am: 12.08.2025 11:24 »
Hatte letztes Jahr im April 24 auch dort eine Vorstellung und hätten mit 6-3 angefangen...drückt mir die Daumen dass es klappt, sind nach 13 Monaten auf mich per Mail zurückgekommen dass wieder ne Stelle hätten

NWB

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #19 am: 12.08.2025 11:38 »
Viel Erfolg.
Berichte mal, falls du magst

LuisaClarks

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #20 am: 12.08.2025 12:23 »
Ist erst Ende August, mach ich. Doch, sind schon Unterschiede, manche stufen mit 6-3 ein, obwohl der BLI erst ansteht, hatte schon viele Vorstellungen im öff. Dienst

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #21 am: 12.08.2025 12:32 »
Ist ja auch möglich. Der BLI spielt dabei zumindest keine Rolle.

NWB

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #22 am: 12.08.2025 13:09 »
Wichtig ist halt, die Stufe vorher zu verhandeln.
Im Nachgang ist das zwecklos.

LuisaClarks

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #23 am: 12.08.2025 13:10 »
Echt hab nu nie verhandelt. Hab dann mit 29.25 Stunden 5-1 gestartet

ElsaBora

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Hallo zusammen,

ich habe eine Einstellungszusage für eine IT-Projektleiterstelle im kommunalen Rahmen in Hessen und werde in E11 Stufe 3 eingestuft.
Ich selbst halte Stufe 4 für gerechtfertigt, da ich 5 J 8 M relevante Berufserfahrung auch im regulierten Umfeld habe und ich dies angemessen finde.

Da es keine zeitliche Einstufung (Stufe 4 ab 6 Jahren Arbeitserfahrung) gibt, möchte ich jetzt mit TVöD-V (VKA), Lesefassung Stand 01.10.2024 (VKA) – § 16 „Stufen der Entgelttabelle“ inkl. Passus zu förderlichen Zeiten bei Neueinstellung argumentieren:

§ 16 Stufen der Entgelttabelle
2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine
einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine
einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung
in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindes-
tens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.3Unabhängig
davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbe-
darfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stu-
fenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätig-
keit förderlich ist.


Was haltet ihr von dem Vorgehen? Ist dies angemessen?

Gruß Elsa

MoinMoin

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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.

Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.

Reiselustig23

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Entgeltgruppe
« Antwort #26 am: 13.08.2025 17:42 »
Hallo zusammen,

wie lässt sich denn definieren, ob eine Tätigkeit
- "besonders verantwortungsvoll ist"
- sich "durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt"
- durch Verantwortung "erheblich heraushebt"

Wie kann ich als Leihe das - z.B. anhand der Arbeitsplatzbeschreibung/Stellenausschreibung) für mich erkenne?

Danke euch! ;)


Reiselustig23

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Antw:Eingruppierung / Höhergruppierung
« Antwort #28 am: 14.08.2025 10:02 »
Danke! :)

ElsaBora

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Du hast keine 6 Jahren förderliche Zeiten!
Also kann man dir tariflich auch nur Stufe 3 als förderliche Zeiten anbieten.

Es geht hierbei nicht um was ist angemessen, sondern was ist tariflich möglich.


Hallo,

danke für die Antwort. Ich finde nirgends eine Quelle, die besagt, dass ab 6 Jahren Berufserfahrung erst Stufe 4 angemessen ist. Die Gesetzeslage gibt das nach meiner Recherche nicht her, daher ist es kein angemessenes Argument.