Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Allg. Rat bzgl. EG in Stellenausschreibungen
E15TVL:
--- Zitat von: Ekko am 06.08.2025 10:00 ---Ich muss hier volkommen auf dem Schlauch stehen. Gibt es im TVL oder ggf im Bundesländern (hier NRW) eine Ausnahmeregelung für die Übernahme höherer EG auf neue Posten?
--- End quote ---
Das ist bspw. beim BSI ebenfalls Usus (einfach mal eine Stellenanzeige anschauen). Wer bereits eine E 14 hat, kann diese "mitnehmen", ansonsten halt nur E 13. Dazu auch einfach mal hier schauen und den Punkt "Die Einstellung soll z.B. in Entgeltgruppe..." aufklappen. Das wird hier in dem vorliegenden TV-L-Fall genauso gemacht werden.
Dabei werden die Regularien der Eingruppierung mit Füßen getreten. Formal juristisch werden einfach auszuübende Tätigkeiten übertragen, die etwas höherwertiger klingen mögen, am Ende ausüben tut der Beschäftigte trotzdem dasselbe.
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