Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
Bubi11:
Wenn man aber gar nicht die Tätigkeiten nach EG 10 macht?
Aus welchem Grund sollte man dann klagen?
Alien1973:
Wenn man keine Tätigkeiten nach E10 macht, dann hat man die E10 auch nicht zu bekommen....
Bubi11:
Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.
Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.
Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.
Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.
So und wer sollte sich nun beschweren?
1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht
Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11
Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.
Carla:
--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 15:27 ---Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.
Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.
Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.
Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.
So und wer sollte sich nun beschweren?
1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht
Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.
Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11
Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.
--- End quote ---
Ich weiß, dass Theorie und Praxis sehr oft auseinander driften. Nichtsdestotrotz muss gewahrt bleiben, dass die Vertreter der AG Seite nicht einfach schalten und walten wie ihnen beliebt. Wenn Aufgaben da sind, die auszuüben sind, müssen sie im Rahmen des TVÖD schlussendlich entsprechend vergütet werden. Nochmal, es ist völlig unerheblich, welche Stellen irgendwann mal wie genehmigt werden oder wurden. Die Mitarbeiter sind nach ihren auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen, und zwar nach Tarifautomatik von Beginn an. Und wenn ein MA nach EG10 bezahlt wird, obwohl er nicht die entsprechenden Aufgaben macht, ist das ebenso falsch und gehört korrigiert. Das sind letzendlich alles Steuergelder. Das hat auch nichts mit "der hat es nach so vielen Jahren verdient" oder Sympathie/Empathie zu tun. Mit welcher Berechtigung sollte ein MA mit den gleichen Tätigkeiten mehr verdienen als der andere. Für die entsprechende Berufserfahrung gibt es die Erfahrungsstufen. und wenn es nicht korrekt läuft, dann muss man sich im Interesse aller wehren und nicht einfach alles akzeptieren und mit fadenscheinigen Erklärungen schön reden. Mir ist bewusst, das nicht jeder mit seiner Persönlichkeit dazu geeignet ist, aber wenn sich jemand wehr, sollte nicht auf ein Einlenken hingewirkt werden, bloß damit es keinen Stress gibt. Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten wirken sich langfristig auf die Arbeitsmoral aus. Auch das kann ich bestätigen. Damit ist letzendlich auch keinem gedient. Der TVÖD ist an vielen Stellen sehr durchdacht, wenn er denn auch korrekt angewendet wird.
Bubi11:
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.
Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.
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