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Abordnung in Eigenbetrieb

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Saddy:
Hallo ihr Lieben!

Ich bin ja seit längerem mit meinem AG im Streit und warte auf den finalen Termin vor dem Arbeitsgericht, nun hat sich mein AG eine neue Idee ausgedacht um mich „loszuwerden“.

Laut Arbeitsvertrag ist mein AG die Kommune, nun möchten die mich jedoch in einen kommunalen Eigenbetrieb abordnen und auch bestenfalls dort fest auf eine Stelle setzen. Im Arbeitsvertrag ist zwar Schichtdienst etc. geregelt und Stadtweite Einsatzmöglichkeiten (Räumlich), jedoch nicht das ich in eine GmbH o.ä. wechseln muss. Das wäre ja vertraglich gesehen eine massive Änderung und kann doch nicht einfach umgesetzt werden.

Der Betriebsrat möchte dieser Abordnung oder Umsetzung keinesfalls zustimmen.

Wie ist da eure Meinung?

clarion:
Ein Ausleihen ist vermutlich tariflich möglich. Du bliebest aber auf der Payroll der Stadt. Dein Vertragspartner ist die Stadt und nicht der Eigenbetrieb. Eine Änderung des Arbeitgebers wäre nur mit Deiner Zustimmung möglich.

Resthofidylle:
Laut Eigenbetriebsverordnung ist der Eigenbetrieb eine juristische Person ohne eigene Rechtspersönlichkeit, also keine GmbH. Eine Umsetzung dürfte von daher möglich sein, so wie man auch von der Kasse in das Bauamt umgesetzt werden kann (wenn sich die Eingruppierung nicht ändert).

Kurskonfetti:
Hi Saddy,
ich arbeite auch in einem Eigenbetrieb und es ist gar nicht schlimm. Mein AV läuft über den Landkreis, eingesetzt bin ich in einem der Eigenbetriebe. Da hast du dieselben Vorzüge des ÖD. Je nachdem was es bei dir wird, viel Erfolg!
Liebe Grüße

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Saddy am 06.08.2025 18:19 ---Hallo ihr Lieben!

Ich bin ja seit längerem mit meinem AG im Streit und warte auf den finalen Termin vor dem Arbeitsgericht, nun hat sich mein AG eine neue Idee ausgedacht um mich „loszuwerden“.

Laut Arbeitsvertrag ist mein AG die Kommune, nun möchten die mich jedoch in einen kommunalen Eigenbetrieb abordnen und auch bestenfalls dort fest auf eine Stelle setzen. Im Arbeitsvertrag ist zwar Schichtdienst etc. geregelt und Stadtweite Einsatzmöglichkeiten (Räumlich), jedoch nicht das ich in eine GmbH o.ä. wechseln muss. Das wäre ja vertraglich gesehen eine massive Änderung und kann doch nicht einfach umgesetzt werden.

Der Betriebsrat möchte dieser Abordnung oder Umsetzung keinesfalls zustimmen.

Wie ist da eure Meinung?

--- End quote ---

Wenn es ein Eigenbetrieb (in NRW gibt es auch "wie Eigenbetrieb geführte Einrichtungen") bleibt es derselbe AG.
Wenn es tatsächlich eine GmbH der Kommune sein soll, wäre zB eine Personalgestellung nach § 4 TVöD denkbar und im Ergebnis auch gegen deinen Willen möglich.

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