Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Veröffentlichung Dienstplan

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Öffdler:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat inzwischen mehrfach bekräftigt, dass das Weisungsrecht der Arbeitgebenden erhalten bleibt. Daher dürfte auch eine nachträgliche Änderung des Dienstplans zulässig sein. In welchem Rahmen und insbesondere mit welcher Frist Dienstplanänderungen zulässig sind, ist seither in der juristischen Literatur umstritten.

Hat jemand dazu ein Urteil zur Hand, auf welches sich da bezogen wird?

TVOEDAnwender:
Schau dir mal dieses BAG-Urteil an:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-130-22/

Öffdler:
Super, vielen Dank für den Hinweis.

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