Autor Thema: Veröffentlichung Dienstplan  (Read 262 times)

itseme

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Veröffentlichung Dienstplan
« am: 07.08.2025 19:53 »
Guten Abend zusammen,

Es geht mir um die Vorankündiung von Dienstplänen im TvöD.

Das TzBfG Satz 3 sieht ja lediglich die Minimalzeit von vier Tagen vor.
Der TvöD hält sich hier nach meinem Wissen ganz elegant zurück.

Das ganze Geschwafen "im Sinne der Mitarbeiter / blabla" kann man sich hier sparen sofern der AG schon nicht mit sich reden lässt.

Ebenso helfen mir nicht "Wunschvorgaben" im Sinne von "eine Wohe im Vorraus wäre nett ; die Hälfte der gültigkeitsdauer des DP wäre schön ; etc".

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen oder ob der Weg über PR / Gewerkschaft / RA bei fehlgeschlagenenen Gesprächen mit dem AG nun mal das Mittel zum Zweck ist.

Danke euch

Öffdler

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Antw:Veröffentlichung Dienstplan
« Antwort #1 am: 08.08.2025 08:43 »
Guten Morgen,

soweit zumindest die 4-Tage eingehalten werden, führt aus meiner Sicht der einzig erfolgsversprechende Weg aus meiner Sicht über den PR.

Dieser ist bei Dienstplänen in der Mitbestimmung. Ein cleverer PR kann den AG durchaus zu vernünftigen Vorlauffristen erziehen oder diese in eine Dienstvereinbarung reinverhandeln.

NWB

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Antw:Veröffentlichung Dienstplan
« Antwort #2 am: 08.08.2025 08:58 »
Ich sehe das ähnlich.
4 Tage Vorlaufzeit ist das absolute Minimum.
Alles andere ist Gegenstand deiner Dienstvereinbarung oder "good-will" des Arbeitgebers, auch wenn längere Vorlaufzeiten sinnvoller und fairer wären.