Autor Thema: Ab September bei der Hess. Polizei, Fragen zu Versicherungen, Beihilfe etc.  (Read 716 times)

Maddels

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Hallo an alle,
unser Sohn beginnt im September sein duales Studium bei der hess. Polizei. Da wir bisher keinen Beamten in der Familie haben, wollte ich mich einmal über die nötigen Versicherungen informieren.
Ist es richtig, das ein Beamter a.W. In Hessen Beihilfe bekommt oder handelt es sich um Heilfürsorge? Bei letzterem habe ich keine Ahnung wie er sich krankenversichern sollte.
Desweiteren sind wohl DU und Haftpflichtversicherung sinnvoll, sowie das ganze über einen unabhängigen Makler anzufragen.
Von Seiten des Dienstherren kommen keine bis sehr spärliche Informationen dazu, ich frage mich zudem ob die KV zu Dienstbeginn schon bestehen muss?
Viele Grüße
Maddels

clarion

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Hallo,

Ob es im hessischen Polizeidienst Beihilfe oder freie Heilfürsorge gibt, muß doch herauszukommen sein. Ruft doch einfach beim hessischen Landesamt für Bezüge und Versorgung an. Fragt auch ob die pauschale Beihilfe auch eine Option ist.

Die Verbraucherzentralen machen kleines Geld auch eine Beratung, welche Versicherungen ein Beamtenanwärter braucht und worauf man achten sollte. Meine Meinung nach sollte ein DU Versicherung und bei freier Heilfürsorge eine große Anwartschaft abgeschlossen werden.

Organisator

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Eine google-Suche nach

"hat die polizei hessen freie heilfürsorge"

gab da schon sehr gute Ergebnisse und Quellen dazu.

Maddels

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Ich habe natürlich bereits versucht mich im Netz schlau zu machen. Einmal habe ich als Ergebnis bekommen, dass es in Hessen für Beamte auf Widerruf Heilfürsorge bekommen, ein anderes Mal war von Beihilfe die Rede. Ich habe auch im Hessenrecht nachgesehen und glaube das dort seit der letzten Neufassung von Beihilfe die Rede ist.

Mein/unser Problem ist, das wir uns damit 0,0 Auskennen. Wenn ich noch einigermaßen Beihilfe für dem Beamten selbst verstehe ( PKV für die verbleibenden 30-50%) geht es schon damit los was ist eine „große Anwartschaft“, was wäre z.B mit späteren Kindern, wo liegt der Unterschied der Heilfürsorge..  :-\
Verbraucherzentrale frage ich mal an, bei seinen Ansprechpartnern bei der Polizei ist unser Sohn jedenfalls nicht wirklich weitergekommen.
VG
Maddels

clarion

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Hallo ruf doch die Beihilfestelle des Landes Hessen an.

Eine sehr oberflächliche Recherche sagt mir, dass Polizeianwärter in Hessen Beihilfe bekommen.  Leider waren die Quellen uneinheitlich, ob der Beihilfeanspruch von Anwärtern ohne eigene Kinder 50% oder 70% beträgt.

Hessen gehört noch zur Minderheit der Bundesländer ohne pauschale Beihilfe.  Also braucht Dein Sohn eine behilfekonforme PKV.

Kommen später Ehepartner dazu, sind diese unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze beihilfeberechtigt und brauchen eine zusätzliche beihilfekonforme PKV.

Maddels

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@clarion
Ich habe eine Anfrage an die Bezügestelle in Hessen gesendet und warte mal welche Antwort von dort kommt. Ebenfalls habe mich weiter auf der zu diesem Forum gehörenden Webseite informiert und bin auch dort weiter fündig geworden. 
Bei der Deutsche Rentenversicherung habe ich ein Merkblatt zur hessischen Beihilfeverordnung gefunden sowie ein Merkblatt zu Wahlleistungen, die helfen recht gut weiter. Danach hat ein Anwärter 70% Beihilfeanspruch, beim Übergang in "Beamter auf Probe" reduziert sich dieser auf 50% (max 70% mit Frau/Kinder).

Eine google-Suche nach

"hat die polizei hessen freie heilfürsorge"

gab da schon sehr gute Ergebnisse und Quellen dazu.

Von den ersten 10 Treffern sind 9 Versicherungsmakler, welche ich prinzipiell erst einmal nicht als neutral einordnen würde. Diese würde ich später mit einbeziehen, wenn ich mit dem Thema vertrauter bin.

VG
Maddels

Maddels

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KV und Anwartschaft

Habe ich das so richtig verstanden?

Da in Hessen Beihilfe gezahlt wird, ist schon zu Ausbildungsbeginn eine KV abzuschließen. Eine Anwartschaft wäre nur nötig bei Heilfürsorge, da der Arbeitgeber hier die Kosten der Heilbehandlung übernimmt und man beim späteren ausscheiden aus dem Beruf evtl. ohne KV wäre, da man sich dann selbst versichern muss und eine PKV einen Versicherungsantrag u.U. ablehnen könnte.

VG
Maddels

clarion

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Genau eine Anwartschaft ist nötig bei Heilfürsorge und für den Fall, dass eine spätere PKV Versicherung notwendig, wünschenswert oder möglich ist. In manchen Berufsfeldern ist beispielsweise eine Verbeamtung auf Probe im Anschluss an die Anwärterzeit nicht garantiert. So dass es dazu kommen kann, dass man mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anfängt und später dann doch verbeamtet wird. Ich war beispielsweise direkt nach dem Ref als Elternzeitvertretung tarifbeschäftigt und musste mich erst noch auf eine Beamtenstelle erfolgreich bewerben.

In Eurer Konstellation braucht ihr die Beihilfekonforme Krankenversicherung und keine Anwartschaft.


Organisator

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@clarion
Ich habe eine Anfrage an die Bezügestelle in Hessen gesendet und warte mal welche Antwort von dort kommt. Ebenfalls habe mich weiter auf der zu diesem Forum gehörenden Webseite informiert und bin auch dort weiter fündig geworden. 
Bei der Deutsche Rentenversicherung habe ich ein Merkblatt zur hessischen Beihilfeverordnung gefunden sowie ein Merkblatt zu Wahlleistungen, die helfen recht gut weiter. Danach hat ein Anwärter 70% Beihilfeanspruch, beim Übergang in "Beamter auf Probe" reduziert sich dieser auf 50% (max 70% mit Frau/Kinder).

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"hat die polizei hessen freie heilfürsorge"

gab da schon sehr gute Ergebnisse und Quellen dazu.

Von den ersten 10 Treffern sind 9 Versicherungsmakler, welche ich prinzipiell erst einmal nicht als neutral einordnen würde. Diese würde ich später mit einbeziehen, wenn ich mit dem Thema vertrauter bin.

VG
Maddels

korrekt. Und #10 verweist auf eine Seite auf Hessen.de, die genau deine Einschätzung (Beihilfe und PVK) bestätigt.

Ganz grundsätzlich würde ich eher auf eigene Recherchen und konkrete Aussagen des Dienstherren vertrauen, im einem Forum kann man die Qualität der Antworten nicht nachprüfen.