Ich habe natürlich bereits versucht mich im Netz schlau zu machen. Einmal habe ich als Ergebnis bekommen, dass es in Hessen für Beamte auf Widerruf Heilfürsorge bekommen, ein anderes Mal war von Beihilfe die Rede. Ich habe auch im Hessenrecht nachgesehen und glaube das dort seit der letzten Neufassung von Beihilfe die Rede ist.
Mein/unser Problem ist, das wir uns damit 0,0 Auskennen. Wenn ich noch einigermaßen Beihilfe für dem Beamten selbst verstehe ( PKV für die verbleibenden 30-50%) geht es schon damit los was ist eine „große Anwartschaft“, was wäre z.B mit späteren Kindern, wo liegt der Unterschied der Heilfürsorge..

Verbraucherzentrale frage ich mal an, bei seinen Ansprechpartnern bei der Polizei ist unser Sohn jedenfalls nicht wirklich weitergekommen.
VG
Maddels