Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur oben genannten Thematik und ich hoffe, jemand kann mir diebezüglich weiterhelfen.
Seit dem 16.08.2024 habe ich eine A13 Stelle (Studienrat) an einer Gesamtschule. Für die Annahme der Planstelle habe ich ein "relativ" hohes Alter, ich bin 38 Jahre alt, d.h. ich habe noch 30 Jahre (nach aktuellen Vorgaben!) bis zum Eintritt in den Ruhestand vor mir, somit ist es demnach erstmal nicht möglich, um auf die vorgeschriebenen 40 Jahre ruhegeltsfähige Dienstzeit bzw. auf die 71,75% zu kommen. Dadurch, dass ich relativ spät eine Planstelle angenommen habe, habe ich aber vorher bereits einiges an anderen Tätigkeiten gesammelt. Meine Frage bezieht sich nun auf die Anrechrechnung dieser Tätigkeiten auf das Ruhegehalt, sodass es vielleicht möglich ist, die 40 Jahre noch annähernd zu erreichen.
Ich habe über 6 Jahre als angestellter Vertretungslehrer gearbeitet (5 Monate davon an einer christlichen Schule im Ersatzschuldienst, 5 Jahre und 10 Monate an 2 staatlichen Gymnasien). Alle Verträge waren nach dem Referandariat TVL Verträge mit E13 eingruppiert. Größtenteils waren es Verträge mit 25,5 Stunden, teilw. Teilzeit, aber nie weniger als 14 Stunden, also immer über 50%.
Entsprechend habe ich nur eine Mindestprobezeit von einem Jahr, welche am 16.08. ausläuft, also in einer Woche.
Meine Frage ist nun folgende: Werden diese Zeiten als Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkennt? Im offiziellen Merkblattt der Finanzverwaltung NRW lese ich nur, dass diese Zeiten anerkannt werden können. Was heißt das? Wovon hängt das ab?
Zusätzlich habe ich ja noch das Referendariat absolviert, welches leider nachversichert wurde, sodass der Ersatzbetrag an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen wurde. Zudem habe ich noch 9 Monate Wehrdienst geleistet. Da ich gelesen habe, dass auch Studien-/Ausbildungszeiten anerkannt werden, ist es zumindest möglich, die 40 Dienstjahre für eine volle Pension noch annähernd zu erreichen.
Kann mir jemand was dazu sagen, inwiefern hier eine Anrechnung möglich ist?
Ich frage auch deshalb, da ich mir die Arbeitgeberanteile meiner gesetzlichen Rente ja nicht auszahlen lassen kann, da ich insgesamt mehr als 5 Jahre eingezahlt habe, auch Studentenjobs usw. kamen natürlich noch dazu. Sollten die oben genannten Zeiten als Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anerkannt werden, werden diese dann aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen (zählen ja nicht doppelt), sodass ich dadurch dann ggf. wieder die 5 Jahre unterschreite, um mir die Anteile aus meinen Stundenjobs auszahlen lassen zu können?
Auch bei der VBL bin ich insgesammt auf 62 Einzahlmonate gekommen, also 3 Monate zuviel für eine Auszahlung. Auch hierdurch ergibt sich wieder ein Betrag für eine Anrechnung später.
Alles etwas kompliziert.
Vorab vielen Dank und liebe Grüße
Sven