...ich lese das abweichend:
Unter der Voraussetzung, dass beide bereits den Höchstbetrag von 71,75% an Pension erhalten, ergibt sich nach meiner Auffsssung im Sterbefall folgende Rechnung:
1. A bekommt 2000 plus 800 (20% von 4000) = 2.800 €
2. B bekommt 4000 plus 400 (20% von 2000) = 4.400 €
Andere Berechnungen ergeben sich, wenn nicht die Höchstbeträge an Pension erhalten werden.