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PKV für Kind (Beamter BW)
JimmyCola:
Oder halt zunächst in der kostenlosen Familienversicherung der GKV lassen und die 50€ sparen.
Auf jeden Fall aber eine Anwartschaft für die PKV abschließen. Die erfolgt in den ersten Lebensmonaten ohne Gesundheitsprüfung und ihr könnt entscheiden, das Kind in der Zukunft dann wechseln zu lassen.
railjet:
--- Zitat von: JimmyCola am 07.09.2025 00:53 ---Oder halt zunächst in der kostenlosen Familienversicherung der GKV lassen und die 50€ sparen.
Auf jeden Fall aber eine Anwartschaft für die PKV abschließen. Die erfolgt in den ersten Lebensmonaten ohne Gesundheitsprüfung und ihr könnt entscheiden, das Kind in der Zukunft dann wechseln zu lassen.
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Das stimmt, aber der Autor schreibt das Kind müsse in die PKV, und nachdem wir nicht wissen wie der andere Elternteil versichert ist, hatte ich diese Möglichkeit gar nicht in Betracht gezogen.
Wäre ganz interessant zu Wissen woran der Autor fest macht, dass das Kind in die PKV müsse. Wobei ich Persönlich trotzdem die 50 Euro im Monat investieren würde um meinen Kindern die Bessere medizinische Versorgung der PKV zu sichern
railjet:
--- Zitat von: HalloFreunde am 26.08.2025 17:43 ---Hallo zusammen,
ich bin als Bayerischer Beamter mit individueller Beihilfe in der GKV freiwillig versichert und meine Frau ist pflichtversichert in der GKV über ihren Arbeitgeber. Nun bekommen wir bald Nachwuchs. Hier stellt sich für uns die Frage, ob wir unser Kind in der PKV versichern können, obwohl wir beide in der GKV sind, da wir anderweitig keinen Kinderarzt finden und für das Kind wohl ohnehin ein 80% Beihilfeanspruch bestehen müsste. Hat hier diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gesammelt oder kann uns hilfreiche Tipps geben?
Viele Grüße
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Da hier eine kostenlose Familienversicherung möglich ist, hat das Kind keinen Anspruch auf individuelle Beihilfe, bzw. nur die Beihilfeergänzungsleistungen, die auch den Eltern zustehen. Ich leite das ganze aus 2.1.4 BayBhVBek ab.
Tagelöhner:
Genau mein Humor: Als A13er mit 3 Kindern in BaWü werden die Kinder bereits mit über 1400€ pro Monat vom Dienstherr + 3x 255€ Kindergeld vom Steuerzahler alimentiert und dann macht man sich darüber Gedanken, die im Verhältnis dazu mickrigen Kosten noch auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abzuwälzen, deren System bereits jetzt schon immer mehr Risse bekommt und bald droht auseinander zu fliegen.
Da wundert einen in dem Land bald gar nichts mehr.
Kido2911:
Kurze Frage in die Runde - unser Kind ist seit Geburt in der privaten PKV und auch mit Behilfe. Mein Mann ist ebenfalls privat versichert (kein öffentlicher Dienst). Wir erhalten weiterhin für die 3 Jahre von der Familienkassen das Kindergeld und ich den Familienzuschlag Kind.
Die LBV schreibt mir dazu folgendes:
Die Beihilfefähigkeit von Ihren angehörigen Kindern richtet sich nach dem Kindelgeldanspruch.
Sofern Ihr Kind weiterhin Kindergeldberechtigt ist, sind die Aufwendungen auch beihilfefähig.
Die Entscheidung für welche Krankenkasse Sie sich entscheiden, obliegt Ihnen.
Sollte Ihr Kind zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln und Sie Aufwendungen für
dieses geltend machen möchten, bitten wir lediglich um eine entsprechende Bescheinigung der
Krankenkasse.
Frage nun - muss das Kind nun in die gesetzliche Krankenkasse wechseln? Man verdient ja beim Dualen Studium ca. 1.200€ brutto.
Es handelt sich um ein Duales Studium im privaten Sektor - nicht öffentlicher Dienst.
Danke für die Info.
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