Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
PKV für Kind (Beamter BW)
Organisator:
--- Zitat von: Kido2911 am 08.09.2025 17:09 ---Thema hat sich erledigt.
Sobald eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, greift die GKV.
Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.
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Gut, dass wir drüber gesprochen haben.
Finanzer:
--- Zitat von: Kido2911 am 08.09.2025 17:09 ---Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.
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Ja aber... wie kann man weiterhin verbeamtet und Beihilfeberechtigt sein? Das will mir gerade nicht in den Kopf.
railjet:
--- Zitat von: Finanzer am 08.09.2025 17:27 ---
--- Zitat von: Kido2911 am 08.09.2025 17:09 ---Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.
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Ja aber... wie kann man weiterhin verbeamtet und Beihilfeberechtigt sein? Das will mir gerade nicht in den Kopf.
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Ich verstehe das so: Die Autorin ist Verbeamtet, der Mann auch in der PKV und das Kind beginnt ein Duales Studium außerhalb des öD. Durch das Studium wird das Kind Versicherungspflichtig hat aber weiterhin einen ergänzenden Beihilfeanspruch
Was ich mich eher Frage ist, ob das Kind nicht versuchen sollte eine Anwartschaft abzuschließen, falls es später auch Privatversichert sein möchte/muss
Kido2911:
railjet hat es verstanden! :)
Und ja, eine Anwartschaft werden wir abschließen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob große oder kleine.
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