Ich bin Beamtin
Es handelt sich um ein Duales Studium im privaten Sektor - nicht öffentlicher Dienst.
Thema hat sich erledigt.Sobald eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, greift die GKV.Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.
Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.
Zitat von: Kido2911 am 08.09.2025 17:09Ich kann aber Rechnungen, die von der GKV nicht übernommen werden weiterhin bei der LBV geltend machen.Ja aber... wie kann man weiterhin verbeamtet und Beihilfeberechtigt sein? Das will mir gerade nicht in den Kopf.