Autor Thema: Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle  (Read 949 times)

Olympe de Gouges

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

ich brauch mal wieder euer geballtes Schwarmwissen zu folgendem Sachverhalt:

In einer Stellenbeschreibung sind für die dargestellte Stelle 2 Vorgesetzte angegeben.

Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.

Oder täusche ich mich da?

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,100
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #1 am: 11.08.2025 12:53 »
Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.

Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,705
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #2 am: 11.08.2025 12:55 »
Hä?

Wir haben inzwischen Jobsharing auch in Führungspositionen.

Oder wie ist das gemeint?

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,585
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #3 am: 11.08.2025 13:30 »
Wüsste nicht wo sich daraus ableiten ließe. Wie sich der Arbeitgeber intern organisiert, und ob er beispielweise für Tätigkeitsbereich A Vorgesetzten A und für Tätigkeitsbereich B Vorgesetzten B zuweist, unterliegt dabei doch seinem Organisationsermessen.

Dass in der Praxis gerne gilt "Man kann nicht der Diener zweier Herren sein" ist ja wieder was anderes.

Dies ist zutreffend - der TVöD trifft dazu keine Regelungen ;)

Allerdings ergibt sich eine Antwort häufig aus der Geschäftsordung der Behörde; daher @ TE: Schau mal in die GO

Ansonsten wie BAT schreibt - Jobsharing bei Führungspositionen ist durchaus möglich, hier gibt es dann aber klare Regelungen, wer für was zuständig ist.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,494
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #4 am: 11.08.2025 13:34 »
@Olympe: Wo liest du das denn im TVÖD raus?


FGL

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 685
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #5 am: 11.08.2025 14:20 »
Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.
Der TVöD regelt nicht die Aufbauorganisation der öffentlichen Arbeitgeber. Diese liegt einzig im Organisationsermessen der jeweiligen Körperschaften, wie Tagelöhner bereits richtig schrieb.

Olympe de Gouges

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #6 am: 11.08.2025 14:41 »
In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.

Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.

Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)

(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,585
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #7 am: 11.08.2025 14:59 »
In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.

Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.

Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)

(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)

Der TVöD trifft gar keine Aussage über die Organisation. Der Rückschluss, dass "so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist" ist nicht zulässig, da die Organisation nicht Regelungsgehalt eines Tarifvertrags ist.

Wenn auch die GO (oder vergleichbare) Dokumente hierzu keine grundsätzlichen Regelungen treffen, entscheidet dies der Arbeitgeber in eigenem Ermessen - wie FGL zutreffend anmerkte.

Urteile oder ähnliches kann es dazu nicht geben, denn was sollte das Klageziel des Arbeitnehmers sein? In die Organionshoheit des Arbeitgebers einzugreifen wäre wohl kaum denkbar.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 367
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #8 am: 11.08.2025 15:05 »
Wenn es sich bei der Stelle um einen Mischarbeitsplatz mit ggf. stellenübergreifenden Zuständigkeiten handelt, macht es ja sogar Sinn, 2 Vorgesetzte zu haben.
Auch das Thema Jobsharing kann wie bereits mehrfach erwähnt ein Punkt sein.
Im Ergebnis gibt es da nix zu beanstanden.

Olympe de Gouges

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #9 am: 11.08.2025 15:06 »
Stimmt! Daran habe ich gar nicht gedacht. Vielen Dank euch! Ihr habt mir sehr geholfen!  :)

Johann

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 894
Antw:Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle
« Antwort #10 am: 11.08.2025 17:31 »
Ich hatte auf meiner alten Stelle mal zwei Chefs. Das ist aber historisch so gewachsen. Inhaltlich war ich als Informatiker ursprünglich in der Finanzabteilung unterwegs und aufgrund der engen Zusammenarbeit richtig eingegliedert. Irgendwann gabs eine Umstrukturierung und weil Informatiker und Finanzler auf dem Papier nicht so gut zueinanderpassen, wurde ich ein Auffangbecken abgeschoben, bei der ich in guter Gesellschaft war, weil da alle reinkamen, die nicht so wirklich irgendwo zugeordnet werden konnten.
Da hatte ich dann zwar den disziplinarischen Vorgesetzten in dieser Sammelabteilung, aber meine Arbeitsaufträge habe ich weiterhin ausschließlich von dem Chef der Finanzabteilung erhalten. Bei der Weihnachtsfeier war ich dann auch immer nur bei der Finanzabteilung mit, weils in meiner disziplinarischen Abteilung keine gab.

Offiziell hatte ich aber trotzdem nur den disziplinarischen Vorgesetzten.