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Mehrere Vorgesetzte für ein und dieselbe Stelle

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FGL:

--- Zitat von: Olympe de Gouges am 11.08.2025 12:42 ---Meinem Gefühl nach geht das nicht. Im TVöD VKA ist eine Stelle mit mehreren Vorgesetzten grundsätzlich nicht vorgesehen. Der TVöD sieht eine klare hierarchische Struktur mit einem direkten Vorgesetzten vor.
--- End quote ---
Der TVöD regelt nicht die Aufbauorganisation der öffentlichen Arbeitgeber. Diese liegt einzig im Organisationsermessen der jeweiligen Körperschaften, wie Tagelöhner bereits richtig schrieb.

Olympe de Gouges:
In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.

Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.

Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)

(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)

Organisator:

--- Zitat von: Olympe de Gouges am 11.08.2025 14:41 ---In unseren Allgemeinen Geschäftsanweisungen ist das nicht vorgesehen. Alles stellt darauf ab, dass jede Stelle einer Führungskraft zuzuordnen ist.

Und der TVöD trifft keine eindeutige Aussage dazu, sodass ich annehme, dass so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist.

Daher meine Frage, ob jemand etwas (anderes) dazu weiß (wie Gerichtsurteile o.ä.)

(Das es Ausnahmen gibt (wie Projektarbeit oder zeitlich limitierte Aufgabenübernahme) ist klar.)

--- End quote ---

Der TVöD trifft gar keine Aussage über die Organisation. Der Rückschluss, dass "so ein Konstrukt nicht vorgesehen ist" ist nicht zulässig, da die Organisation nicht Regelungsgehalt eines Tarifvertrags ist.

Wenn auch die GO (oder vergleichbare) Dokumente hierzu keine grundsätzlichen Regelungen treffen, entscheidet dies der Arbeitgeber in eigenem Ermessen - wie FGL zutreffend anmerkte.

Urteile oder ähnliches kann es dazu nicht geben, denn was sollte das Klageziel des Arbeitnehmers sein? In die Organionshoheit des Arbeitgebers einzugreifen wäre wohl kaum denkbar.

NWB:
Wenn es sich bei der Stelle um einen Mischarbeitsplatz mit ggf. stellenübergreifenden Zuständigkeiten handelt, macht es ja sogar Sinn, 2 Vorgesetzte zu haben.
Auch das Thema Jobsharing kann wie bereits mehrfach erwähnt ein Punkt sein.
Im Ergebnis gibt es da nix zu beanstanden.

Olympe de Gouges:
Stimmt! Daran habe ich gar nicht gedacht. Vielen Dank euch! Ihr habt mir sehr geholfen!  :)

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