Gilt diese „Markterkundung“ dann auch für den Arbeitgeber?
Die klassische Antwort: Kommt drauf an!
Die von mir so titulierte Markterkundung des AN beschränkte sich ja lediglich auf Sichtung von Stellenanzeigen.
Nächste Eskalationsstufe wäre Bewerbung.
Und, natürlich kann auch der AG ein Auge auf den Markt haben. Aber, wieder: wie? Initiativbewerbungen sichten, schauen was andere AG so suchen, ist das eine. Eine konkrete Stelle ausschreiben, die für den Stelleninhaber nicht offensichtlich als zusätzliche Stelle ist, ist zumindest diskussionswürdig.
Auch auf die vorab gestellte Frage, warum man das hier fragt und nicht beim Vorgesetzten, würde ich die Eingangsantwort geben. Jede(r) der mal mit toxischen Vorgesetzten zu tun hatte weiß, wen man da nicht drauf anspricht.