(...)
Ich würde sagen, dass man als Beamte_r sich in ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Dienstherrn begibt, welches dieser mit einer lebenslangen Alimentation für den gesamten Haushalt (inkl. Ehepartner_in und Kindern) vergütet. Aber eben jenes Abhängigkeitsverhältnis führt dazu, dass man nicht auf Augenhöhe wie zwischen zwei Parteien, die einen Arbeitsvertrag schließen, miteinander kommuniziert. Wenn der Dienstherr einen nicht befördern will, dann gibt es auch keinen Grund, warum man dies einfordern können sollte. (Im Übrigen hat auch ein Beschäftigter kein Anrecht darauf, höherwertige Aufgaben übertragen zu bekommen. Aber natürlich kann er recht einfach sagen, dass er sich sonst eben einen anderen Arbeitgeber sucht, der mehr zahlt…)
Was jetzt besser ist, will ich nicht einmal beurteilen. Ich finde es nur immer seltsam, dass der Rasen beim Nachbarn grüner ist…
Den Vergleich zwischen Beamten und AN ist tatsächlich müßig und selten zielführen. Der Vergleich zwischen den verschiedenen Dienstherren im Beamtenbereich kann man aber in meinen Augen zumindest mit Substanz führen und hier sieht man dann doch, dass es hier sehr große Unterschiede gibt, wie mit dem Thema Beförderung umgegangen wird. Landesbehörde X macht es so, Landesbehörde Y macht es anders, der Bund macht sowieso alles anders und dann kommen die Kommunen und finden nochmal den Weg Z an den bisher niemand gedacht hat. Da ist die Frage, warum hier so extrem verschiedene Herangehensweisen verwendet werden, nicht ganz abwegig. Mir ist bewusst, dass es keinen Anspruch auf Beförderung gibt und jeder Dienstherr im Rahmen der Personalhoheit selbst entscheiden kann, wie er das Thema angeht. Der Frust bei einem Landesbeamten, der 15 Jahre für die Beförderung von A6 nach A8 braucht, gegenüber dem Kommunalbeamten, der in der selben Zeit, nach dem erreichen der A9, eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten hat und bereits auf A11 gekommen ist, ist dann aber doch nachvollziehbar.