Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
PeterMuellerchen:
Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025. Laut LBV NRW wird aber nur einmal im Jahr im November/Dezember die Jahresarbeitsentgeltgrenze geprüft und entsprechende Bescheide verschickt. Dementsprechend bekäme ich von dort keine Bestätigung mehr für 2025, frühstens für 2026, wenn der dann gültige Betrag feststeht.
Die derzeitige GKV sagt mir je nach Mitarbeiter jedes mal was anderes. Der eine sagt, die schicken selbst was raus, wenn sie anhand der Beiträge sehen, dass man über der Grenze liegt (wobei die sehen doch nur die Versicherungsfreigrenze, also die 469.94€?), ein anderer sagt, es reicht die Gehaltsabrechnung dahin zu senden, der 3. sagte ich brauche "eine Bescheinigung vom AG", ohne konkret zu sagen, was für eine Bescheinigung und der vierte sagte, sie brauchen die Bescheinigung, dass man von der Versicherungspflicht befreit ist (den das LBV nichtmehr ausstellt für 2025).
Die Personalstelle bei uns im Haus sagte mir noch, ich hätte nachdem feststünde, dass ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und ich den Bescheid bekommen hätte, 2 Wochen Zeit mich zu entscheiden, mich privat versichern zu lassen und den Antrag bei der GKV zu stellen.
Nun frage ich mich, was dabei rauskommen könnte.
Option 1) Ich bekomme erst im Dezember die Info, dass ich für 2026 von der Versicherungspflicht befreit bin und kann dann ganz entspannt zum Versicherungsfritzen gehen und das bereits erhaltene Angebot unterschreiben.
Option 2) Ich bekomme doch noch irgendwie eine Bescheinigung für 2025 und kann mich "ab sofort" privat versichern
Option 3) Wie 2, also ich erhalte eine Bescheinigung für 2025, muss mich dann aber zum 01.01.25 privat versichern, wenn ich denn in die PKV will.
Option 4) Die JAEG steigt massiv an und die Verdi handelt eine Nullrunde für 2025 und Anfang 2026 hin und man bleibt unter der neuen JAEG.
Option 1 wäre okay, Option 2 wünschenswert und vor Option 3 habe ich etwas Angst. Das würde nämlich bedeuten, dass meine GKV allen Ärzten, Apotheke und Kliniken mitteilt, dass sie die gezahlten Gebühren stornieren, mir dann alle gleichzeitig alle Behandlungen und Medikamente als Privatrechnung in Rechnung stellen und gleichzeitig die PKV ihre vollen Beiträge Rückwirkend zum 01.01.25 haben will. Dann müsste ich letzteres schnell bezahlen und dann alle Rechnungen einreichen in der Hoffnung, dass diese zeitnah erstattet werden. Ich bekäme zwar dann ja auch die GKV-Beiträge zurück und die 50% PKV-Anteil vom LBV, aber wenn das ähnlich lange wie die Beförderung dauert ...
Hat jemand diesen Fall schonmal durchgemacht oder mitbekommen?
cyrix42:
--- Zitat von: PeterMuellerchen am 12.08.2025 22:38 ---Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025.
--- End quote ---
Hast du zum 01.01. diesen Jahres neue Aufgaben dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen? Wenn ja, dann hast du hoffentlich spätestens im Juni deine Ansprüche auf das entsprechende Entgelt schriftlich formuliert und von deinem Arbeitgeber eingefordert, sonst verfällt dieser nach der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach und nach.
Falls du zum 01.10. neue Aufgaben, die eine neue Eingruppierung rechtfertigen, dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommst, dann erfolgt auch zu diesem Zeitpunkt die Höhergruppierung und entsprechend ist ab dann das neue Entgelt zu zahlen. Rückwirkend können jedenfalls keine neue Aufgaben übertragen werden — und somit auch keine Höhergruppierung stattfinden.
Wenn dein Arbeitgeber aber natürlich übertariflich zahlen will, dann kann er das sicherlich tun. Die Frage ist nur, was der jeweils zuständige Rechnungshof dazu sagt…
PeterMuellerchen:
Die Aufgaben wurden bereits vor dem 01.01.25 zugeteilt und zu dem Datum vollständig übertragen, daher eben auch rückwirkend zum 01.01.25 höhergruppiert.
gyod1985:
Warst du denn bereits 2024 über der JAEG?
Falls nein, würde es ohnehin erst 2026 dazu führen, dass du aus der Pflichtversicherung fällst. Das zweite Jahr in Folge ist ausschlaggebend und nicht gleich das erste
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: cyrix42 am 12.08.2025 23:46 ---
--- Zitat von: PeterMuellerchen am 12.08.2025 22:38 ---Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025.
--- End quote ---
Hast du zum 01.01. diesen Jahres neue Aufgaben dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen? Wenn ja, dann hast du hoffentlich spätestens im Juni deine Ansprüche auf das entsprechende Entgelt schriftlich formuliert und von deinem Arbeitgeber eingefordert, sonst verfällt dieser nach der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach und nach.
Falls du zum 01.10. neue Aufgaben, die eine neue Eingruppierung rechtfertigen, dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommst, dann erfolgt auch zu diesem Zeitpunkt die Höhergruppierung und entsprechend ist ab dann das neue Entgelt zu zahlen. Rückwirkend können jedenfalls keine neue Aufgaben übertragen werden — und somit auch keine Höhergruppierung stattfinden.
Wenn dein Arbeitgeber aber natürlich übertariflich zahlen will, dann kann er das sicherlich tun. Die Frage ist nur, was der jeweils zuständige Rechnungshof dazu sagt…
--- End quote ---
In NRW gängige Praxis. Rückwirkende Höhergruppierung mit Nachzahlung der entsprechenden Beträge. Hat alleien bei ins dieses Jahr mindestens 10 Leute getroffen :)
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