Autor Thema: Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?  (Read 988 times)

PeterMuellerchen

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Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025. Laut LBV NRW wird aber nur einmal im Jahr im November/Dezember die Jahresarbeitsentgeltgrenze geprüft und entsprechende Bescheide verschickt. Dementsprechend bekäme ich von dort keine Bestätigung mehr für 2025, frühstens für 2026, wenn der dann gültige Betrag feststeht.
Die derzeitige GKV sagt mir je nach Mitarbeiter jedes mal was anderes. Der eine sagt, die schicken selbst was raus, wenn sie anhand der Beiträge sehen, dass man über der Grenze liegt (wobei die sehen doch nur die Versicherungsfreigrenze, also die 469.94€?), ein anderer sagt, es reicht die Gehaltsabrechnung dahin zu senden, der 3. sagte ich brauche "eine Bescheinigung vom AG", ohne konkret zu sagen, was für eine Bescheinigung und der vierte sagte, sie brauchen die Bescheinigung, dass man von der Versicherungspflicht befreit ist (den das LBV nichtmehr ausstellt für 2025).

Die Personalstelle bei uns im Haus sagte mir noch, ich hätte nachdem feststünde, dass ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liege und ich den Bescheid bekommen hätte, 2 Wochen Zeit mich zu entscheiden, mich privat versichern zu lassen und den Antrag bei der GKV zu stellen.

Nun frage ich mich, was dabei rauskommen könnte.

Option 1) Ich bekomme erst im Dezember die Info, dass ich für 2026 von der Versicherungspflicht befreit bin und kann dann ganz entspannt zum Versicherungsfritzen gehen und das bereits erhaltene Angebot unterschreiben.
Option 2) Ich bekomme doch noch irgendwie eine Bescheinigung für 2025 und kann mich "ab sofort" privat versichern
Option 3) Wie 2, also ich erhalte eine Bescheinigung für 2025, muss mich dann aber zum 01.01.25 privat versichern, wenn ich denn in die PKV will.
Option 4) Die JAEG steigt massiv an und die Verdi handelt eine Nullrunde für 2025 und Anfang 2026 hin und man bleibt unter der neuen JAEG.

Option 1 wäre okay, Option 2 wünschenswert und vor Option 3 habe ich etwas Angst. Das würde nämlich bedeuten, dass meine GKV allen Ärzten, Apotheke und Kliniken mitteilt, dass sie die gezahlten Gebühren stornieren, mir dann alle gleichzeitig alle Behandlungen und Medikamente als Privatrechnung in Rechnung stellen und gleichzeitig die PKV ihre vollen Beiträge Rückwirkend zum 01.01.25 haben will. Dann müsste ich letzteres schnell bezahlen und dann alle Rechnungen einreichen in der Hoffnung, dass diese zeitnah erstattet werden. Ich bekäme zwar dann ja auch die GKV-Beiträge zurück und die 50% PKV-Anteil vom LBV, aber wenn das ähnlich lange wie die Beförderung dauert ...

Hat jemand diesen Fall schonmal durchgemacht oder mitbekommen?

cyrix42

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Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025.

Hast du zum 01.01. diesen Jahres neue Aufgaben dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen? Wenn ja, dann hast du hoffentlich spätestens im Juni deine Ansprüche auf das entsprechende Entgelt schriftlich formuliert und von deinem Arbeitgeber eingefordert, sonst verfällt dieser nach der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach und nach.

Falls du zum 01.10. neue Aufgaben, die eine neue Eingruppierung rechtfertigen, dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommst, dann erfolgt auch zu diesem Zeitpunkt die Höhergruppierung und entsprechend ist ab dann das neue Entgelt zu zahlen. Rückwirkend können jedenfalls keine neue Aufgaben übertragen werden — und somit auch keine Höhergruppierung stattfinden.

Wenn dein Arbeitgeber aber natürlich übertariflich zahlen will, dann kann er das sicherlich tun. Die Frage ist nur, was der jeweils zuständige Rechnungshof dazu sagt…

PeterMuellerchen

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Die Aufgaben wurden bereits vor dem 01.01.25 zugeteilt und zu dem Datum vollständig übertragen, daher eben auch rückwirkend zum 01.01.25 höhergruppiert.

gyod1985

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Warst du denn bereits 2024 über der JAEG?
Falls nein, würde es ohnehin erst 2026 dazu führen, dass du aus der Pflichtversicherung fällst. Das zweite Jahr in Folge ist ausschlaggebend und nicht gleich das erste

Gewerbeaufsichtbeamter

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Nehmen wir an ich hätte gerne mehr Gehalt und nehmen wir an, mein Chef sieht das genau so. Das beschäftigende Amt ist bei der Sache aber etwas träge und so bekomme ich, rein hypothetisch, die Höhergruppierung am 01.10.25 rückwirkend zum 01.01.2025.

Hast du zum 01.01. diesen Jahres neue Aufgaben dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommen? Wenn ja, dann hast du hoffentlich spätestens im Juni deine Ansprüche auf das entsprechende Entgelt schriftlich formuliert und von deinem Arbeitgeber eingefordert, sonst verfällt dieser nach der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach und nach.

Falls du zum 01.10. neue Aufgaben, die eine neue Eingruppierung rechtfertigen, dauerhaft zur Ausübung übertragen bekommst, dann erfolgt auch zu diesem Zeitpunkt die Höhergruppierung und entsprechend ist ab dann das neue Entgelt zu zahlen. Rückwirkend können jedenfalls keine neue Aufgaben übertragen werden — und somit auch keine Höhergruppierung stattfinden.

Wenn dein Arbeitgeber aber natürlich übertariflich zahlen will, dann kann er das sicherlich tun. Die Frage ist nur, was der jeweils zuständige Rechnungshof dazu sagt…

In NRW gängige Praxis. Rückwirkende Höhergruppierung mit Nachzahlung der entsprechenden Beträge. Hat alleien bei ins dieses Jahr mindestens 10 Leute getroffen :)

Pit

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Abgesehen von der Thematik der nachzuzahlenden Beträge.
Du bist nicht verpflichtet, dich privat zu versichern.
Die freiwillige Versicherung in der GKV steht ja immer noch zur Verfügung.
Aber um die musst du dich dann im Zuge des Schreibens von deinem AG dann kümmern.

PeterMuellerchen

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Warst du denn bereits 2024 über der JAEG?
Falls nein, würde es ohnehin erst 2026 dazu führen, dass du aus der Pflichtversicherung fällst. Das zweite Jahr in Folge ist ausschlaggebend und nicht gleich das erste

Sowas habe ich zwar auch mal gehört, aber da habe ich auch die Info zu gehabt, das man wenn das Gehalt nicht durch einmalige/optionale Sachen wie besonders viele Überstunden, Zulagen oder so über die JAEG liegt sondern durch Höhergruppierung wodurch "sichergestellt" ist, dass es im Folgejahr nicht wieder weniger ist, man auch sofort wechseln kann.

Aber dann heißt das ja auch quasi Option 1, also das LBV stellt fest, im Jahr 2025 wars über der JAEG und 2026 wirds ebenfalls über der JAEG sein, also ab 01.01.26 PKV?! oder?

PeterMuellerchen

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Abgesehen von der Thematik der nachzuzahlenden Beträge.
Du bist nicht verpflichtet, dich privat zu versichern.
Will ich aber :). Die PKV ist bei mir deutlich günstiger, es fallen bereits vorhandenen Zusatzversicherungen weg und die Versorgung ist besser/schneller. Ich muss statt 469.94€ nurnoch 3xx€ (7xx€, davon aber nur die Hälfte) bezahlen und spare zusätzlich über 100€ für Zusatzversicherungen (die eine Anwartschaft beinhalten wodurch ich ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zuschläge in die PKV komme). Das gesparte Geld kommt dabei dann langfristig in ETFs was bei über 30 Jahren bis zur Rente dann auch problemlos die Preissteigerungen abfängt. Wobei die da wo ich hingehe in den letzten Jahren deutlich unter den Steigerungen meiner GKV lagen.

Und anders als im Internet ja oft behauptet wird, wird die Versicherung im Alter nicht wegen dem höheren Alter teurer, nur wegen allgemeinen Preissteigerungen, aber die hat man in der GKV ja ebenso.

Was natürlich wegfällt, ist die Anpassung des Versicherungsbeitrages an die evtl. geringere Rente, aber dafür lege ich ja genug zurück.

Pit

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Abgesehen von der Thematik der nachzuzahlenden Beträge.
Du bist nicht verpflichtet, dich privat zu versichern.
Will ich aber :). Die PKV ist bei mir deutlich günstiger, es fallen bereits vorhandenen Zusatzversicherungen weg und die Versorgung ist besser/schneller. Ich muss statt 469.94€ nurnoch 3xx€ (7xx€, davon aber nur die Hälfte) bezahlen und spare zusätzlich über 100€ für Zusatzversicherungen (die eine Anwartschaft beinhalten wodurch ich ohne Gesundheitsprüfung und ohne Zuschläge in die PKV komme). Das gesparte Geld kommt dabei dann langfristig in ETFs was bei über 30 Jahren bis zur Rente dann auch problemlos die Preissteigerungen abfängt. Wobei die da wo ich hingehe in den letzten Jahren deutlich unter den Steigerungen meiner GKV lagen.

Und anders als im Internet ja oft behauptet wird, wird die Versicherung im Alter nicht wegen dem höheren Alter teurer, nur wegen allgemeinen Preissteigerungen, aber die hat man in der GKV ja ebenso.

Was natürlich wegfällt, ist die Anpassung des Versicherungsbeitrages an die evtl. geringere Rente, aber dafür lege ich ja genug zurück.
Ah, ok. Für mich las es sich so, als würdest du vermeiden wollen, in die PKV zu gehen.

Ich selbst stand da auch vor dem Problem. Ich hätte in der PKV aber deutlich mehr gezahlt, da ich schon mit höherem Alter eingestiegen wäre.

MoinMoin

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also ab 60 wird die PKV mW erstmal billiger, weil der Rücklagenanteil wegfällt.
und dann wird die PKV zusätzlich zur Inflation im Alter teurer, weil die Bemessungsgrundlage deiner Kohorte altert und teurer wird. (und das schneller, wenn man einen Bauerfänger Tarif aufgesessen ist, der nach 10 Jahren geschlossen wurde)
Und ich (Ende 50) zahlen immer noch nur halb soviel an die PKV wie mein GKV Beitrag wäre (da konnte ich in der Tat einiges an Rücklagen ETFen, so dass ich auch die hohen Kosten durch Altersteilzeit etc. abfangen kann.)

In sofern kann ich verstehen, dass du in die PKV willst.

PeterMuellerchen

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Antw:Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
« Antwort #10 am: 13.08.2025 15:31 »
und dann wird die PKV zusätzlich zur Inflation im Alter teurer, weil die Bemessungsgrundlage deiner Kohorte altert und teurer wird.
Das ist meines Erachtens das was ich schrieb, das fälschlicher Weise im Internet behauptet wird. Deine Beiträge hängen nicht vom Alter selbst ab sondern vom Eintrittsalter, da wurde eben berechnet, wie alt du wirst, wielange du einzahlst usw.
Im Alter selbst wird da nichts teurer da sich keine "Bemessungsgrundlage" ändert. Was da nur steigt sind eben allgemein gestiegene Kosten inkl. eben Inflation. Wenn du also deinen 80igsten Geburtstag feierst zahlst du nicht mehr Beiträge.

Wie das bei 80 Jahre alten Verträgen aussieht kann ich natürlich nicht sagen, ich rede von heute abschließbaren Verträgen.

MoinMoin

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Antw:Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
« Antwort #11 am: 13.08.2025 18:18 »
Doch im Alter wird es teurer, wenn die Kohorte in der du bist, mit der die PKV Erhöhungen begründen kann, veraltet.
Wenn du jedoch in einem Tarif bist, der schon länger existiert, dann mildert das diesen Effekt.
Wenn du jedoch in einem Vertrag bist der nur kurz existierte um Junge Menschen mit ultra billigen Tarifen anzulocken, dann steigert sich der Tarif extremer im Alter.

PeterMuellerchen

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Antw:Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
« Antwort #12 am: 13.08.2025 19:39 »
Doch im Alter wird es teurer, wenn die Kohorte in der du bist, mit der die PKV Erhöhungen begründen kann, veraltet.

Bei dem Tarif den ich abschließe ist das nicht der Fall.

MoinMoin

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Antw:Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
« Antwort #13 am: 14.08.2025 06:30 »
Doch im Alter wird es teurer, wenn die Kohorte in der du bist, mit der die PKV Erhöhungen begründen kann, veraltet.

Bei dem Tarif den ich abschließe ist das nicht der Fall.
Du meinst, bei dem Tarif den du abschließen willst, wird es nicht der Fall sein, dass er für Neukunden geschlossen wird. ::)
Zwar kann man nicht in die Zukunft sehen, aber wenn es ein schon älterer Bestandstarif ist, dann besteht gut Hoffnung.

ich1974

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Antw:Rückwirkende Befreiung der Versicherungspflicht in NRW?
« Antwort #14 am: 18.08.2025 16:03 »
Bitte in deine Berechnungen auch an evtl. Frau und Kind denken. Die kosten in der PKV extra.