Zwar leuchtet die Begründung des VGH ein, dass die Prozeduralisierungspflichten hier nicht gelten sollen, da bei einer fraglichen Amtsangemessenheit der Alimentation (welche durch die"sozial gestaffelten und zumutbaren" Beiträge eines Beamten) primär die Besoldungsgesetze repariert werden müssen, allerdings ist es dennoch frustrierend zu lesen, da mittlerweile nicht mehr darauf vertraut werden kann, dass dies jemals geschieht. Es wurde ja auch schon ein Urteil zur aA gefällt, was mangels ausreichender Begründung seitens des Klägers den Ausführungen des LBV folgte und die Alimentation für verfassungsgemäß hielt.
Der VGH argumentiert hier, dass die Begründung aber auch ohne Prozeduralisierungspflicht ausreichend ausgestaltet gewesen sei (Rn.63). Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die Verknüpfung zur "Zumutbarkeit bzw. Angemessenheit der Besoldung" nicht so stark ausgeblendet wird (siehe Entscheidung des BVerwG zur Kostendämpfungspauschale 5 C 5.22). So blieb die sinngemäße Frage "ist es angemessen, dass einem Beamten, der ohnehin verfassungswidrig besoldet wird, sich auch noch eine Kostendämpfungspauschale gefallen lassen muss, die allein darauf abzielt dass der Dienstherr am Beamten noch mehr Geld einspart" unbeantwortet. Ich persönlich finde es unerhört, auch wenn es nur um Beträge wie 100 oder 200 € geht. Ich kann doch kein Geld von jemand einbehalten (Kostendämpfungspauschale), wenn ich ihm eigentlich noch Geld schulde (aA) und dieser das auch schon rechtzeitig deutlich gemacht hat (Widerspruch) oder es sogar verfassungsrechtlich feststeht (Urteile BVerfG).
Die Problematik der aA wurde nun schon so lange vertagt, dass ob der vielen Wahlgeschenke (mitunter zulasten der Einsparungen bei Beamten) und der Krisen der Konsolidierungsdruck auf jeglicher staatlicher Ebene so groß geworden ist - mit anderen Worten kein Geld mehr da ist, dass eine angemessene Umsetzung der ganzen Thematik fraglich wird. Nachdem man also zulasten der Beamten jahrzehntelang gespart hat und nun endlich die nächsten Krisenzeiten über uns hineingebrochen sind, hat man leider kein Geld mehr für uns übrig. Nein, vielmehr sehe ich es als wahrscheinlich an, dass dann wieder ein Beitrag zu Einsparungen von den Beamten geleistet werden soll. Das geht dann zu allererst zulasten derjenigen Beamten die dem Dienstherr vertrauen, dass er seit jeher verfassungsgemäß besoldet und ein Widerspruch also unnötig erscheint. Vertrauens- und Treueverlust vorprogrammiert.