Autor Thema: Änderung der Eingruppierung wird abgelehnt, wie weiter?  (Read 3541 times)

Marpel

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Antw:Änderung der Eingruppierung wird abgelehnt, wie weiter?
« Antwort #15 am: 15.08.2025 11:11 »
Das habe ich 2021 so nicht formuliert, da waren aber auch andere Personen um Ruder. Damals war nicht absehbar, dass sich der Vorgang Jahre hinzieht.

Ich bin mir aber nicht sicher ob der genaue Wortlaut meines Antrages überhaupt noch vor liegt.

Selbst wenn das so sein sollte und ich keine Ansprüche auf Nachzahlung hätte, wäre mir das auch egal. Ich will das dass die Eingruppierung geprüft wird.

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Antw:Änderung der Eingruppierung wird abgelehnt, wie weiter?
« Antwort #16 am: 15.08.2025 14:07 »
Zitat
Selbst wenn das so sein sollte und ich keine Ansprüche auf Nachzahlung hätte, wäre mir das auch egal. Ich will das dass die Eingruppierung geprüft wird.

Dann musst Du vors Arbeitsgericht. Der Arbeitgeber kann noch 100 Jahre weiterprüfen und zu keinem Ergebnis kommen oder zu dem Ergebnis kommen "meine Rechtsmeinung hat sich nicht geändert - Eingruppierung ist richtig, wie ich sie vorgenommen habe". Und dann? Im Zweifel verschenkte Jahre = verschenktes Geld.

clarion

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Antw:Änderung der Eingruppierung wird abgelehnt, wie weiter?
« Antwort #17 am: 15.08.2025 16:22 »
Dein Arbeitsgeber ist nicht gewillt, die Eingruppierung zu ändern.

Wenn Du was erreichen willst, musst Du dem AG jetzt konkret eine rückwirkend Entgeldforderung zukommen lassen und ankündigen, dass Du wenn bis zum Datum x keine Korrektur der Eingruppierung erfolgt, Du eine Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben wirst. Nur so bringst Du den Arbeitsgeber dazu, zu handeln.

Du kannst ruhig rückwirkend ab 2021 fordern. Auf die Ausschlussfrist muss der Arbeitgeber schon selbst kommen.