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Unzumutbare Arbeit

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UNameIT:

--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 19.08.2025 18:06 ---
--- Zitat von: blacksoldier ---
Am 2. Tag wurde ihm gesagt, dass es auch Aufgabe der Gärtner ist, auf dem dem Friedhof Grüfte leerzuräumen und er wurde einem Team zugeteilt. Dieser Tag war die Hölle und er hat seinem Chef am nächsten Tag gesagt, dass das eher nicht sein zukünftiges Aufgabengebiet ist.
--- End quote ---

Was genau war denn "die Hölle" an der Arbeit? Stinken oder beißen die Gebeine? Zombis? Vampire? Werwölfe?

Die eine Sache ist, dass das bei Einstellung/bei dem Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich genannt wurde. Die andere ist, dass es eine ganz reelle, normale Arbeit ist, die auch erledigt werden muss. Wenn es einmal in der Woche auf dem Plan steht, die anderen vier Tage sonst reguläre Gärtnertätigkeiten zu erledigen sind, muss man halt abwägen. Aber so wie sich das liest, wird die Probezeit ohnehin ein Ende finden.

Zeige mir einen Job, bei dem alles zu 100% den eigenen Vorstellungen entspricht.

"Irgendetwas ist ja immer"...

Kurz: ich verstehe das Problem nicht, weil ich das Problem nicht verstehen will (Aversionen und Phobien klammere ich ausdrücklich aus).

--- End quote ---

Würdest du auch einer Putzfrau sagen, stell dich nicht so an, wenn der Arbeitgeber sie einmal im Monat einen Tatort reinigen lassen würde? Genau für sowas gibt es den Tatortreiniger.

Und für Grüfte und Gräber ausheben und ausräumen gibt es Friedhofsarbeiter.

Interessant wäre der Arbeitsvertrag. Friedhofsarbeiter wäre so um die E4 , Ein Friedhofswärter E1. Gärtner irgendwo zwischen E5 und E7.

I am fine:
"Auf Anweisung der Leistungsstelle beworben"   :-X

Vielleicht kann er ja doch noch verhandeln, dass er diese Tätigkeit nicht machen muss. Es scheint ja Leute zu geben, denen das nicht so viel ausmacht.

Nebenbei frage ich mich, wie oft so etwas vorkommt. Es ist ja nicht so, dass jeder Friedhof Dutzende von Grüften hat, die ständig geleert werden müssen.

oberhaeo:
Hier werden die Tätigkeiten eines Totengräbers beschrieben. Dies ist ein eigenständiger Berufszweig mit entsprechender Ausbildung.

Teile dieser Tätigkeiten werden von Friedhofsgärtnern ebenfalls ausgeführt. Als solcher war die Stelle aber nicht ausgeschrieben.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich am Rande eines Friedhofes einen Grenzstein setze. Da ich nun mal einen Spaten in der Hand habe, weist mich mein AG an, 2 m weiter mal eben ein bereits belegtes Grab auszuheben. Nö ...

Als ich das Grab meiner Eltern ausgesucht hatte, wurde ein paar Meter weiter ein altes Grab ausgehoben. Einer bediente den Bagger und der andere nahm mit einer Schaufel Knochenreste aus dem Erdreich und legte sie in eine Bütt. Ver Verschließen des nun neu belegten Grabes wurden diese Knochen zuerst in die Grube befördert.
Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass man da mit der Schaufel im Loch steht und man plötzlich mit dem Fuß in einem Brustkorb gefangen wäre. Die allermeisten Knochen zersetzen sich bei einer Laufzeit von 20 oder 25 Jahren oder sogar darüber.

Rheini:
Was steht im Arbeitsvertrag? Das ist massgeblich ...

BAT:
Natürlich muss man einen bestimmten Aufgabenkreis bestimmen. Die Gruft dürfte hier nicht dazu gehören.

Jedoch hat der Mensch hier auch Bereitschaft und muss Seitenräume bearbeiten. Da würde ich behaupten, findet man einiges Ekligeres als Gruftleichen. Es ist eine Frage des Umfanges.

Und ich als Sesselpuper habe natürlich solche Kontakte. Sei es im eigentlichen Job (Wasserleiche, Standesamt, Zuständigkgeit) oder in der Bereitschaft PsychKG (Selbstmordversuche mit geschluckten Scherben, Zügen, etc.).

Wegen des Arbeitens im öffentlichen Raum wird man das in diesem Fall nicht wirklich abgrenzen können.

Leiche eines Kollegen haben wir auch schon mal im Keller gefunden, ganz nebenbei. Zugeben muss ich allerdings auch, wenn Feuer und totes Fleisch zusammenkommen, wirds bei mir auch grenzwertig.

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