Autor Thema: Stufenaufstieg bei Krankheitsvertretung  (Read 564 times)

RArnold

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Stufenaufstieg bei Krankheitsvertretung
« am: 18.08.2025 10:38 »
Hallo Community,

ich habe eine Frage zum Stufenaufstieg im TVöD (Kommunen).

Folgender Sachverhalt:
Meine Ehefrau hat eine Stelle bei einer Kommune angenommen, als Krankheitsvertretung. Dies beinhaltet, dass bei einer Rückkehr der eigentlichen Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis nach wenigen Tagen endet.

Die eigentliche Mitarbeiterin auf der Stelle ist nun schon lange krank, so dass meine Ehefrau schon seit mehr als 2 Jahren die Stelle innehat. Der Arbeitsvertrag wurde bereits mehrfach verlängert, immer mit dem Passus der Krankheitsvertretung.

Eingruppiert wurde meine Ehefrau mit E10, Stufe 2, aufgrund der Vorerfahrung im Beruf. Nach unserem Verständnis und so wie ich den Tarifvertrag lese hätte nach 2 Jahren die E10, Stufe 3 anstehen müssen. Das ist aber nicht erfolgt.

Bei unterdurchschnittlicher Leistung kann es länger dauern, das habe ich verstanden. Allerdings hätte das meine Ehefrau auch mitgeteilt werden müssen, richtig?

Auf Nachfrage bei Vorgesetzten (nicht der Personalabteilung) hieß es, dass bei Krankheitsvertretungen grundsätzlich keine höhere Stufe gewährt wird.

Ist das rechtens? Wo steht das?

Wie würdet ihr das eskalieren? GleiB oder Betriebsrat?

Im Voraus bereits danke für eure Tipps und Einschätzungen.

MoinMoin

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Antw:Stufenaufstieg bei Krankheitsvertretung
« Antwort #1 am: 18.08.2025 10:44 »
Was sagt denn die Personalstelle dazu?

Der Vorgesetzte hat keine Ahnung oder will betrügen, obwohl er dort nichts zu melden hat.

Nach 2 Jahren in Stufe 2 kommt man in die Stufe 3 sofern man ununterbrochen tätig war.
So stets geschrieben im TVöD §16.3
Geld schriftlich einfordern, cc an Personalrat.