Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsabgeltung
Rowhin:
--- Zitat von: Navox am 20.08.2025 08:25 ---Ich habe eine Woche vor Ablauf des Vertrags die Auszahlung per Mail beantragt, bei der Personalabteilung, CC mein Vorgesetzter.
--- End quote ---
Wunderbar. Hast du von einem der beiden Empfänger eine Eingangsbestätigung bekommen?
Wann ist das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen? Nach § 24 TV-L hat dein AG danach zwei Monate Zeit, dich hier auszuzahlen, da die Urlaubsabgeltung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird.
--- Zitat ---Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, sowie der Tagesdurchschnitt nach § 21 sind am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf ihre Entstehung folgt, fällig.
--- End quote ---
Navox:
Ich habe heute eine Mail bekommen dass sie es "dann irgendwann im September" auszahlen, Ende des Arbeitsverhältnisses war der 31.07.25
Aber keine Info in welcher Höhe etc.
McOldie:
--- Zitat von: Rowhin am 20.08.2025 07:56 ---
--- Zitat von: Glücklisch am 20.08.2025 07:50 ---nach §7 BUrlG Absatz 4 "..."IST der Urlaub abzugelten."
Daher greift hier mMn keine Ausschlussfrist.
--- End quote ---
Hm, da scheinst du recht zu haben. Hatte ich zu schnell geschossen, mea culpa. Auch wenn ich schwören könnte, dass genau das bei uns mal ein Problem war...Oder eventuell auch aus Unwissen zu einem gemacht wurde 🤔
--- End quote ---
Die Ausschlussfrist erfasst auch gesetzlich begründete Ansprüche, die die Parteien des Arbeitsvertrags wechselseitig haben können.
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterliegt als reiner Geldanspruch tarifvertraglichen Ausschlussfristen (zuletzt BAG vom 31.1.2023 – 9 AZR 244/20 – Pressemitteilung; vom 7.7.2020 – 9 AZR 323/19 – NZA 2020, 692.
Die tarifliche Ausschlussfrist beginnt mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, denn mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wird der Urlaubsabgeltungsanspruch fällig. Sie endet sechs Monate später.
MoinMoin:
Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?
Umlauf:
--- Zitat von: MoinMoin am 20.08.2025 18:41 ---Der Komplette oder nur die 10 Tage tariflicher Urlaub?
--- End quote ---
Ich würde sagen, die Frist bezieht sich auf alles.
https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/wirksamkeit-einer-formularmaessig-vereinbarten-ausschlussfrist/
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version