Autor Thema: Fristen für PKV nach Verbeamtung (ohne Öffnungsaktion!)  (Read 759 times)

MissD

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Hallo,

ich stehe vor folgender Situation:

Ich werde zum 1.9. verbeamtet und habe mich vorab um eine PKV gekümmert. Meine Wunsch-PKV hat mich jedoch laut Voranfrage abgelehnt aufgrund einer Erkrankung, die ich während der Schwangerschaft hatte. Im Dezember müsste ich diese Vorerkrankung (die seitdem auch nicht mehr besteht!) nicht mehr angeben, da sie aus der 3-Jahres-Abfrage rausfällt.

Meine Frage ist nun, ob ich meinen Antrag erst im Dezember stellen kann oder ob es Fristen für den Wechsel in die PKV gibt. Ich möchte tatsächlich ungern über die Öffnungsaktion rein, da hätte ich ja 6 Monate Zeit…

Ich hoffe jemand kann etwas dazu sagen.. Danke euch!

Gewerbler

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Es gibt da an sich keine Fristen, da du ja nicht (mehr) versicherungspflichtig bist.

Richtig ist, die ÖA musst du spätestens nach 6 Monaten ziehen. Ansonsten bist du halt erstmal freiwillig bei der GKV versichert und hast dort ggf. eine Kündigungsfrist.
Nachteil ist halt, falls du die Option auf pauschale Beihilfe hast, dass dort evtl. noch eine Entscheidungsfrist ist und ansonsten, dass du die Beiträge in der Übergangszeit halt komplett selbst trägst. Also ist es eine finanzielle Limitierung evtl.
Ansonsten kannst du meines Wissens auch erst in 4 Jahren wechseln (bzw. auch die Versicherung natürlich nochmal wechseln), mit dem Risiko, dass dann die ÖA halt nicht mehr greifen wird.

MissD

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Danke für die Info. Das hilft mir schon sehr, da das ja bedeutet, dass ich tatsächlich im Dezember meinen Antrag stellen kann und somit ohne Öffnungsaktion in die PKV komme  :D  Sollte doch noch irgendwas dazwischen kommen wäre ich dennoch in der Frist für die ÖA.

Umlauf

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In Deutschland muss man eine Krankenversicherung haben. Es entfällt lediglich die Pflichtversicherung in der GKV.

Wenn man bei einer Neuversicherung keinen Nachweis für die Vorversicherung hat, muss die neue Versicherung zusätzlich eine Strafe in Höhe eines Jahresbetrags eintreiben.

Der Debeka war die „Bescheinigung“ der Techniker nicht aussagekräftig genug, als es nach der Verbeamtung um die Vorversicherung unseres Sohnes ging.