Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
Olympe de Gouges:
Hallo zusammen,
ich bearbeite gerade eine Stellenbeschreibung für eine Sachgebietsleitung. Sie soll außerdem noch die Stellvertretung der Amtsleitung übernehmen.
Grundsätzlich sind Leitungsfunktionen ein Arbeitsvorgang, soweit so klar!
Jedoch sagt das BAG das Vertretungstätigkeiten ebenfalls einen Arbeitsvorgang bilden (BAG 1975, 1989)
M.E. bleibt es bei einem 100% Arbeitsvorgang, weil die beiden Aufgaben sich weder räumlich noch zeitlich voneinander trennen lassen.
Stimmt ihr mir da zu?
Calenberger:
Grundsätzlich erst einmal zu klären, ob es eine dauernde Vertretung wäre oder eine Abwesenheitsvertretung.
Und natürlich lässt sich die SGL zur Vertretung trennen.
Fraglich ob es sich bei der SGL tatsächlich um einen AV mit 100% handeln könnte, dazu müsste man die Umstände vor Ort näher kennen.
Olympe de Gouges:
Danke für deine schnelle Reaktion :)
Es handelt sich um eine dauerhafte Stellvertretung.
Die SGL übernimmt hier unterstützende Tätigkeiten im Bereich Administration, aber auch Mitentscheidungen im Bereich Personal.
Hilft das iwie weiter?
Organisator:
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 19.08.2025 14:21 ---Danke für deine schnelle Reaktion :)
Es handelt sich um eine dauerhafte Stellvertretung.
Die SGL übernimmt hier unterstützende Tätigkeiten im Bereich Administration, aber auch Mitentscheidungen im Bereich Personal.
Hilft das iwie weiter?
--- End quote ---
Dann ist es ein einheitlicher Arbeitsvorgang, weil die Vertretung nicht zeitlich oder räumlich von der ursprünglichen Tätigkeit trennbar ist.
Hinweis:
Der ständige Vertreter ist genauso eingruppiert, wie die (ständig) zu vertretende Person. Die ständig vertretende Sachgebietsleitung ist also genauso eingruppiert wie die Amtsleitung.
Olympe de Gouges:
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)
Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
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