Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vertretung als eigener Arbeitsvorgang
Organisator:
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 19.08.2025 14:52 ---Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)
Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
--- End quote ---
Interessant! Ich kam (organisatorisch) bislang noch nicht auf die Idee, nur bestimmte Themen ständig vertreten zu lassen, aber danke für den tariflichen Hinweis!
MoinMoin:
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 19.08.2025 14:52 ---Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)
Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
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Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?
Olympe de Gouges:
--- Zitat von: MoinMoin am 19.08.2025 15:07 ---
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 19.08.2025 14:52 ---Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)
Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
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Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?
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Die Verwirrung teile ich. Nach Darstellung des Amtsleiters soll die Stelle ihn bei Abwesenheit vertreten (nur Tagesgeschäft, aber keine Grundsatzentscheidungen o.ä.) und zusätzlich ihn (auch bei Anwesenheit) in einigen Aufgaben unterstützen.
Organisator:
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 22.08.2025 12:19 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 19.08.2025 15:07 ---
--- Zitat von: Olympe de Gouges am 19.08.2025 14:52 ---Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertretung exakt dieselben Aufgaben übernähme wie die zu vertretende Stelle. (Kaufung, "Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L", Seite 19)
Das ist hier (wie so oft) nicht der Fall. Es werden nur ein Teil der Aufgaben der Amtsleitung übernommen/ ausgeführt.
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Bin verwirrt, also keine dauerhafte Vertretung, sondern nur eine dauerhafte Zuweisung von einigen Aufgaben, die auch die Amtsleitung macht?
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Die Verwirrung teile ich. Nach Darstellung des Amtsleiters soll die Stelle ihn bei Abwesenheit vertreten (nur Tagesgeschäft, aber keine Grundsatzentscheidungen o.ä.) und zusätzlich ihn (auch bei Anwesenheit) in einigen Aufgaben unterstützen.
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Dann würde ich das nicht als ständige Vertretung bezeichnen. Damit öffnest du nur Tür und Tor für Missverständnisse und Eingruppierungsfeststellungsklagen. Das Unterstützen bei Anwesenheit kann man sicherlich auch elegant formulieren.
Olympe de Gouges:
Danke euch für eure Unterstützung! Ihr habt mir sehr geholfen.
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