Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Teilzeit: was gibt es zu beachten?
Reset:
Hallo zusammen,
aufgrund der bevorstehenden Geburt meines Kindes plane ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit. Ursprünglich hätte ich gerne auf 4x7 Stunden reduziert, habe allerdings im TV-A gelesen, dass dadurch mein Urlaubsanspruch auf 4/5 sinken würde. Daher würde ich gerne den fünften Wochentag zumindest 2-3 Stunden arbeiten wollen.
Gibt es weitere Tipps/Hinweise, was man (neben dem Entgelt und dem Urlaubsanspruch) bei der Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich beachten sollte - speziell im Hinblick auf den TV-A?
MfG
Reset
MoinMoin:
Vorab: Dein Urlaubsanspruch bleibt bei 6 Wochen egal ob du 4 Tage Woche machst oder 5 Tage Woche.
Wenn der AG einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit zustimmt, dann solltest du dir überlegen, welche Wochentage am häufigsten Feiertage die nächsten Jahre sind, um an diesen Tage möglichst viele Stunden liegen ::)
Reset:
Hey, danke für die überraschende Antwort. Bist du dir bei deiner Einschätzung sicher? Ich lese im TV-A folgendes:
§ 26 Erholungsurlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21).
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Ich hoffe, ich habe mit der Abkürzung "TV-A" nicht in eine falsche Richtung gelenkt. Gemeint ist der TV-Autobahn.
Organisator:
--- Zitat von: Reset am 19.08.2025 16:06 ---Hey, danke für die überraschende Antwort. Bist du dir bei deiner Einschätzung sicher? Ich lese im TV-A folgendes:
§ 26 Erholungsurlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21).
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Ich hoffe, ich habe mit der Abkürzung "TV-A" nicht in eine falsche Richtung gelenkt. Gemeint ist der TV-Autobahn.
--- End quote ---
genau so wie Moin geschrieben hat ist der (fett hinterlegte) Passus gemeint.
30 Urlaubstage bei Vollzeit
24 Urlaubstage bei 4/5 Wochentagen Teilzeit
18 Urlaubstage bei 3/5 Wochentagen Teilzeit
usw.
FearOfTheDuck:
Ergänzend dazu musst du dir vor Augen halten, dass du für komplette Urlaubswoche dann auch weniger Tage benötigst (in deinem Fall 4), du dann am Ende auf die sechs Wochen U kommst.
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