Ein Hinweis noch:
Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Also sie zu, dass du keine arbeitsvertraglicher Regelung aufgedrückt bekommst, denn sonst kann der AG dir die Teilzeit Zeiten verhageln und fast nach belieben dich zu Mehrarbeit verdonnern.