Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Mindestpension?
Beamtenneuling:
Hallo,
Kann mir jemand sagen ob bei der Mindespension auch der Familienzuschlag für Kinder berücksichtigt wird?
Danke
2strong:
Jawohl. Der Familienzuschlag erhöht die Berechbugsbasis für die Mindestpension.
Beamtenneuling:
Super, vielen Dank.
Werden die Familienzuschlage fürs 1 und. 2 Kind etc. dann voll 100% berücksichtigt oder auch mit 61,6%?
NoRhWe:
Ist es nicht eher so, dass die Mindestpension berechnet wird und dann der Familienzuschlag der Kinderstufen mit 100% anschließend solange weitergezahlt wird, wie Kindergeldanspruch besteht? Nur der FamZ der Stufe 1 (verheiratet) wird entsprechend der Versorgungsquote gekürzt.
Beamtenneuling:
Das ist die Frage, die ich mir nicht beantworten konnte.
Zwischenzeitlich dachte ich sogar, dass es für die Kinder gar keine Zuschläge gibt, daher meine Frage
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