Also der Vrsorgungsrechner beim LBV sagt folgendes:
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
Einzutragen ist die Summe aus Grundgehalt, Familienzuschlag (nur Stufe 1) und ruhegehaltfähigen Stellen-, Struktur-, Ausgleichs-, Überleitungs- oder Amtszulagen
Mindestversorgung (Stand 02/2025)
Das Mindestruhegehalt beträgt 2.120,67 € (ohne Familienzuschlag der Stufe 1), 2.171,38 € (mit Familienzuschlag der Stufe 1 zur Hälfte) oder 2.222,09 € (mit Familienzuschlag der Stufe 1 voll).
Das Ruhegehalt erhöht sich - sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind - z.B. um den Familienzuschlag von der Stufe 2 an aufwärts, das Kindergeld, einen Kindererziehungs- und / oder Kindererziehungsergänzungszuschlag und einen Unfallausgleich.