Für mich sieht es aus wie die Suche nach einer Rechtfertigung, nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen zu müssen. Die vorgebrachten Argumente wirken vorgeschoben.
Wenn es in der Stellenausschreibung vorgeschrieben sowie gelebte Praxis ist, stellt sich die Frage nach der Teilnahme eigentlich nicht. Zumal es durch den Vorgesetzten anscheinend regelmäßig bestätigt wird. Die Aufgabe war vor Tätigkeitsantritt bekannt und kam daher auch nicht überraschend nachträglich.
Allgemein ist es deutschlandweit sowohl auf Gemeinde- als auch Kreisebene üblich, dass bestimmte Mitarbeiter der Verwaltung regelmäßig an den Sitzungen der Gremien teilnehmen, auch wenn sie keine gesetzlichen Mitglieder sind und daher natürlich auch kein Rederecht haben. Das betrifft nicht nur die oberste Leitungsebene, sondern oftmals auch die Verantwortlichen für bestimmte Bereiche, z. B. Recht, Finanzen oder dem Sozialbereich.
Die Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich dabei nicht aus dem Kommunalverfassungsrecht, sondern dem Arbeitsvertrag bzw. der Weisung des Arbeitgebers/Dienstherrn.
Die Sitzungstermine der Gremien sind bekannt, darauf kann man sich bei der Planung der Arbeitszeit und privater Termine einstellen. Sicherlich lässt es sich einrichten, am Sitzungstag erst mittags auf der Arbeit zu erscheinen oder zeitnah davor oder danach für einen Ausgleich zu sorgen. Wenn das Stundenkonto voll ist, liegt das meistens nicht an den Gremiensitzungen.
Was der HVB während der Sitzungen erzählt, ist seine Sache. Er entscheidet, welche Informationen er zu welchem Zeitpunkt herausgibt und auch wie detailliert er Auskunft gibt. So läuft das in der Politik, egal auf welcher Ebene. Das sollte einer Fachbereichsleiterin grundsätzlich bewusst sein. Wenn man dann ausnahmsweise selbst etwas sagt, sollte die Antwort im besten Fall mit dem HVB abgestimmt oder zumindest in seinem Sinne sein. Dazu muss man natürlich wissen, welche Bedeutung eine Angelegenheit hat, wie der Chef allgemein tickt, was seine Schwerpunkte und politischen Standpunkte sind, wie sein Verhältnis zu den einzelnen Fraktionen/Ratsmitgliedern ist, usw. usf. Gerade in kleinen Kommunen sollte das nicht so schwierig sein.