Autor Thema: TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung  (Read 4991 times)

Umlauf

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #15 am: 28.08.2025 07:45 »
Mir sind nur sehr sehr wenige Fälle von Überstunden im öD bekannt, Gleitzeitjunkies ja, aber Überstunden nein.
Ist das bei euch anders?

Bei den Behörden, die ich so kenne, ist es genauso wie du es beschreibst.
Gleichzeitig kennen sehr viele Mitarbeiter den Unterschied nicht.

Fitch

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #16 am: 28.08.2025 08:38 »
Im TVV normaler Alltag. ÖF ist nicht nur KFZ Anmeldestelle und Bauamt!

Aleksandra

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #17 am: 28.08.2025 10:09 »
Mir sind nur sehr sehr wenige Fälle von Überstunden im öD bekannt, Gleitzeitjunkies ja, aber Überstunden nein.
Ist das bei euch anders?

Bei den Behörden, die ich so kenne, ist es genauso wie du es beschreibst.
Gleichzeitig kennen sehr viele Mitarbeiter den Unterschied nicht.
Ich hab auch erst durch dieses Forum gelernt, dass es da einen Unterschied geben soll. Es gibt wenige Beispiele, die besser geeignet sind den Irrsinn des ÖD zu erklären, als die Tatsache, dass hier zwischen Überstunden und Mehrarbeit unterschieden wird.
Ist doch genauso wie mit den drei freien Tage, die man sich für die JSZ eintauschen kann. Das sind dann keine Urlaubstage, sondern, was-weiß-ich-für-Tage. Und die können natürlich leichter verfallen als normale Urlaubstage. Ist ja wohl klar oder? Das ist selbstverständlich und liegt auf der Hand.
Genauso, wie es vollkommen auf der Hand liegt, dass Überstunden je nach Definition mit 0%, 10% oder 15% Zuschlag vergütet werden.
Ist zwar für den Arbeitnehmer nachteilhaft, aber hat schon alles seine Richtigkeit. Hier gibt es nix zu sehen, bitte weitermachen.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

BAT

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #18 am: 28.08.2025 10:39 »
Ist doch alles nur ein Kompromiss gewesen, weil man sich auf eine AZV bzw. ein richtiges Optionsmodell nicht einigen konnte/ wollte bzw. es nicht zur Ideologie passte.

Spannend wäre es, dann irgendwann mal zu erfahren, wo die drei Mehrstunden für Sabine denn herkommen bzw. wem anderen sie genommen werden.

tosch

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #19 am: 28.08.2025 22:46 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge, die aus dem miserablen Tarifabschluss folgen. Wo das Tarifergebnis absehbar schon recht exakt von den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen aufgezehrt werden wird, können "Leistungsträger" gegebenenfalls noch versuchen, einen Inflationsausgleich zu erreichen, indem sie einfach ein bisschen länger arbeiten. Also diejenigen, die dazu nicht zu alt oder zu krank sind oder sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern müssen. Oder es trotzdem versuchen werden, weil sie keine andere Wahl sehen. Aber wenn eines der maßgeblichen Bedenken ist, dass da "Faule" für ihr "Faulsein" bezahlt werden könnten, dann haben wir vielleicht besser gleich gar keine Tarifverträge, oder?

MoinMoin

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« Antwort #20 am: 29.08.2025 08:25 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.
 


Feivel

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« Antwort #21 am: 29.08.2025 08:51 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.

MoinMoin

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« Antwort #22 am: 29.08.2025 08:56 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.

Feivel

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #23 am: 29.08.2025 09:01 »
Zitat
Zitat
Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.
Man geht wohl davon aus, dass sich die Gewerkschaften solch einem Modell bei positiver Resonanz nicht entgegenstellen würden.

Ich persönlich halte das für völligen Blödsinn und empfinde das eher als eine Verschwörungstheorie.
Was letztlich für Gedanken in den Köpfen der MA herumschwirren, kann ich nicht beurteilen.
Zumindest, so scheint es mir, redet überwiegend die ältere Belegschaft über das Thema, genau so wie die Rente ab 69+.

tosch

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #24 am: 29.08.2025 09:55 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.
Vielen Dank für den Hinweis, dass noch eine gesetzliche Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit verbleibt. Ich habe mich unsauber ausgedrückt. Ich meinte natürlich eine tariflich vereinbarte Festlegung der Arbeitszeit unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze. Wer sich dadurch in seiner individuellen Freiheit eingeschränkt gesehen hat, hat gute Aussichten, in absehbarer Zeit noch viele andere tolle Freiheiten zu entdecken.

tosch

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Antw:TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
« Antwort #25 am: 29.08.2025 10:09 »
Ich staune über die positiven bis begeisterten Reaktionen. Wir reden hier über die Abschaffung einer allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit und den Einstieg in den Ausstieg aus der kollektiven Interessenwahrnehmung vor dem Hintergrund der Zwänge,
Nein darüber reden wir nicht.
Die allgemeinverbindlichen wöchentlichen Höchtsarbeitszeit wird mitnichten angetastet.
Die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird aber das kollektiven tariflich alle über einen Kamm abgeschafft und die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Arbeitszeit eingeführt. Es gibt also mehr Freiheiten für den Menschen.

Da hat jeder, denke ich, seine Sicht der Dinge.

Es wird darüber philosophiert, dass das ein Versuch sein soll, damit man Argumente schaffen kann, die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40+ Stunden zu erhöhen.

Bin mal gespannt, wie sich das in der Praxis bewährt.
Warum sollten sich die Arbeitnehmer im öD auf eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit einlassen?
Einseitig kann der AG das nicht beschließen, darüber muss man nicht philosophieren.
Ja, warum sollten sie sich darauf einlassen? Weil der Tarifabschluss mit viel Glück den gestiegenen und weiter steigenden Zusatzbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen deckt, es aber darüber hinaus auch noch eine allgemeine Inflation gibt und diese Arbeitnehmer bei insgesamt gestiegenen Lebenshaltungskosten noch versuchen wollen, ihren Standard zu halten? So sieht unsere gewonnene "Freiheit" aus.

MoinMoin

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« Antwort #26 am: 29.08.2025 10:31 »
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.


tosch

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« Antwort #27 am: 29.08.2025 10:57 »
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.

Umlauf

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« Antwort #28 am: 29.08.2025 11:50 »
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.

Du übersiehst aber, dass es keinen Anspruch auf die Erhöhung gibt. Die Dienststelle kann einfach pauschal nein sagen.

Außerdem besitzen beiden Verhandlungsseiten das Recht folgende Reglungen zum 31.12.29 gesondert und nur im Ganzen gekündigt werden:
freiwillige Erhöhung der AZ auf bis zu 42 Stunden
Zusätzlicher Urlaubstag
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell
Sowie Kompensation Krankenhäuser/Pflege

Man möchte Anfang 29 evaluieren.

tosch

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« Antwort #29 am: 29.08.2025 12:37 »
Du glaubst also, dass die Tarifparteien daraufhin arbeiten, dass wir eine tarifliche 4x Wochenarbeitszeit bekommen.

Also ich finde die Wahlmöglichkeit, dass man eine 40+x Wochenarbeitszeit mit entsprechend erhöhten Lohn tariflich vereinbaren kann durch aus positiv.
Was du daran negativ findest erschließt sich mir immer noch nicht.
Nein, ich sehe, dass die Vereinbarung es den Kolleginnen und Kollegen möglicherweise noch erlauben wird, individuell durch eine Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit den Inflationsausgleich herauszuarbeiten, den der Tarifabschluss als kollektives Instrument nicht mehr herstellt. Wer meint, dass er gut damit fährt, wird daran nichts Negatives entdecken können.

Du übersiehst aber, dass es keinen Anspruch auf die Erhöhung gibt. Die Dienststelle kann einfach pauschal nein sagen.

Außerdem besitzen beiden Verhandlungsseiten das Recht folgende Reglungen zum 31.12.29 gesondert und nur im Ganzen gekündigt werden:
freiwillige Erhöhung der AZ auf bis zu 42 Stunden
Zusätzlicher Urlaubstag
Zeit-statt-Geld-Wahlmodell
Sowie Kompensation Krankenhäuser/Pflege

Man möchte Anfang 29 evaluieren.
Ich übersehe gar nichts, daher meine vorsichtige Formulierung "möglicherweise noch erlauben wird". Den Arbeitgebern steht es mithin offen, freiheitsliebenden "Leistungsträgern" ein Angebot zu machen, 1-3 Stunden/Woche länger zu arbeiten, um über ihr bestenfalls unverändertes Nettogehalt hinaus noch einen Ausgleich der Inflation zu erreichen. Dass in dreieinhalb Jahren evaluiert werden soll, in welchem Umfang das in Anspruch genommen wurde, ist da natürlich ein großer Trost.