Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen:
Wir haben einen MA in E13/2 der derzeit noch befristet 12/25 ist. Allerdings hat sich in den fast 2 Jahren herausgestellt, dass dieser MA trotz seiner Qualifikationen und der angedachten Arbeit nun eher niedrigere Arbeiten verrichtet, wie andere MA die in EG 11 sind. Ist es möglich diesen MA nach Ablauf der Befristung einen neuen AV mit der für die Arbeit richtigen EG 11 anzubieten (natürlich dann ohne Befristung) und so die Änderungskündigung zu umgehen die man sonst machen müsste.
In anderen Beiträgen des Forums habe ich gelesen, dass eine Herabgruppierung nur mit Änderungskündigung durchzubringen ist. Das wollen wir eigentlich umgehen, da wir den MA gerne behalten wollen.
Danke und Gruß,
Bayern