Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenerhalt bei Rückkehr von 9a in b
Anne50:
Ein Bundeslandwechsel nach Bayern. Und die Verwaltung erkennt normalerweise nur Berufserfahrung aus Bayern an. Doch auch in Bayern hatte ich bereits die 9b/5 erreicht. Nun war ich jedoch mehrere Jahre außerhalb Bayerns im öffentlichen Dienst.
Wabi Sabi:
Wurde der neue Vertrag denn bereits geschlossen oder sogar das Beschäftigungsverhältnis in Bayern schon begonnen?
Es klingt ganz danach: "Der Chef ist sehr gewillt zu helfen ...".
Wenn ja, ist es für die Anwendbarkeit des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L (bzw. § 16 Abs. 2 Satz 6 idF des § 40 Nr. 5 TV-L) zu spät.
Dann bliebe nur noch die Frage, ob hier zwingend zu berücksichtigende einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Anne50:
Es wurde noch kein Vertrag geschlossen, aber die Zeit drängt. Die AG möchte mich wegen meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich einstellen, aber für die Verwaltung ist die jetzige 9a ein Problem, auch mit Zuschlägen würden sie mir nur zahlen, was ich im Moment bekomme.
Wabi Sabi:
Dann sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt. Alles andere ist dann Verhandlungssache.
MoinMoin:
--- Zitat von: Anne50 am 21.08.2025 21:40 ---Es wurde noch kein Vertrag geschlossen, aber die Zeit drängt. Die AG möchte mich wegen meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich einstellen, aber für die Verwaltung ist die jetzige 9a ein Problem, auch mit Zuschlägen würden sie mir nur zahlen, was ich im Moment bekomme.
--- End quote ---
Dann diktiere dem AG deine Bedingungen, er kann und darf dir die Stufe 6 geben, dafür gibt es das Konstrukt der Anerkennung von förderlichen Zeiten.
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