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Höhergruppierung über mehrere Endstufen

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Kira18:
Hallo, ja danke für die Info.
Allerdings wäre  E9/3 =3818€ Brutto plus Garantie Beitrag ungefähr €4000 Brutto so richtig?
Da, ich aber schon als Grundbrutto bei 3900 liege wäre doch mindestens die E9 /4 plus Garantiebetrag zutreffend oder habe ich h da einen Denkfehler?
Da ich in den nächsten 4 Jahren auf Rente gehe habe ich ja au h keine Chance Uf einen weiteren Stufenaufstieg.
Mfg Kira

cyrix42:

--- Zitat von: Kira18 am 22.08.2025 10:48 ---Hallo, ja danke für die Info.
Allerdings wäre  E9/3 =3818€ Brutto plus Garantie Beitrag ungefähr €4000 Brutto so richtig?

--- End quote ---

Du wirst aber nicht aus der "E9/3" (die es nicht gibt) höhergruppiert, sondern aus der EG 6/6. Und der Garantiebetrag wird auf das derzeitige Entgelt hinzuaddiert, siehe obiges Zitat aus dem TV-L.


--- Zitat ---Da, ich aber schon als Grundbrutto bei 3900 liege wäre doch mindestens die E9 /4 plus Garantiebetrag zutreffend oder habe ich h da einen Denkfehler?

--- End quote ---

Wie schon oben geschrieben: Du wirst aus der EG 6/6, in der du dich befindest, in die EG 9a/3 höhergruppiert. Hier spielt deine Zulage keine Rolle. Fürs auszuzahlende Gehalt wird aber jetzt dein bisheriges Tabellenentgelt zuzüglich der Besitzstandszulage aus dem TVÜ-Länder hergenommen und geschaut, welchen Höhergruppierungsgewinn du dabei hättest. Ist dieser kleiner als 180€, wird das bisherige Entgelt zuzüglich des Garantiebetrags gezahlt.


--- Zitat ---Da ich in den nächsten 4 Jahren auf Rente gehe habe ich ja au h keine Chance Uf einen weiteren Stufenaufstieg.

--- End quote ---

Dann kannst du eben 180€ brutto mehr jeden Monat erhalten als bisher. Aber Achtung: Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung sinkt (zumindest derzeit) von der EG6 zur EG 9a (von 88,14% auf 74,35%).

Kira18:
Ja, danke für die Info, wäre ja auch zu schön gewesen 😪...
Wenn die Höhergruppierung abgeschlossen ist melde ich mich nochmal um über die Ergebnisse zu informieren..
Also im Prinzip das gleiche Spiel wie damals vom BAT zum TVL 😢
Mfg Kira

Wabi Sabi:
Um den (vermutlichen) Gedanken von MoinMoin aufzugreifen:

Geht es hier wirklich um eine Höhergruppierung nach §17 Abs. 4 TV-L wegen einer neuen höherwertigen Tätigkeit oder vielleicht um eine sog. korrigierende Eingruppierung wegen bisheriger unzutreffender Bewertung der tarifgerechten Eingruppierung? Hat sich also die Tätigkeit als solche geändert?

Kira18:
Ja, hoffe ich komme jetzt nicht durcheinander das Aufgabengebiet wurde aufgrund einer neuen Arbeitsplatzbeschreibung die mehr Fachkenntnisse voraussetzt und höherwertige Tätigkeiten vorsieht neu Bewertung und das Ergebnis war die neue Entgeldstufe 9a.

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