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Eingruppierung/Stufenmitnahme bei Wechsel EG8 zu EG9

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VFA West:

--- Zitat von: MoinMoin am 09.10.2025 19:28 ---
--- Zitat von: VFA West am 07.10.2025 22:48 ---
--- Zitat von: Organisator am 07.10.2025 10:16 ---
--- Zitat von: VFA West am 03.10.2025 13:31 ---Da hier aber ein Wechsel von der EG 08 TVöD-Bund in die EG 08 TVöD-Bund erfolgt wäre, wäre m.M.n. die Fortsetzung der Stufenlaufzeit ganz selbstverständlich gewesen ...

--- End quote ---

Es kommt darauf an, ob ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der angewendete Tarifvertrag ist dabei unerheblich.

--- End quote ---

Selbst das ist egal .. es ist dieselbe Entgeltgruppe. Selbstverständlich kann bei einem Wechsel die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden.

Durch einen Stellenwechsel möchte man sich i.d.R. besser und nicht schlechter stellen. Eigentlich unverschämt dieses Einstellungsangebot ...

--- End quote ---
Tariflich ist es aber nicht vorgesehen beim AG Wechsel, also ist es eben nicht egal, wenn man nicht übertariflich bezahlen darf.

--- End quote ---

Siehe § 16 (2) S. 4 und § 16 (3) TVöD-Bund .. was hat das mit übertariflich zu tun? Das sind TARIFLICHE Regelungen ...

MoinMoin:
Ist mir in der Tat neu, das die Stufenlaufzeit in den genannte Tarifpunkten genannt wird.
Dachte bisher, dass die tarifliche Regelung bei AG Wechsel sich nur um die Stufe kümmert und die Laufzeit bei Null anfängt.
Gibt es dazu Urteile?
16 2 4 ist doch bei dem unmittelbarer Übergang vom Bund zum Bund, oder?
und 16 3 sagt nichts über die Stufenlaufzeit, sondern nur Stufenzuordnung.

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